Die Bildungskarenz in der alten Form wurde im Frühjahr dieses Jahres abgeschafft. Zwar konnten Beschäftigte auch danach noch mit dem Arbeitgeber eine berufliche Auszeit für Weiterbildungsmaßnahmen vereinbaren, die staatliche Förderung in Form von Weiterbildungsgeld wurde jedoch gestrichen. Nun hat der Sozialausschuss des Nationalrats den Weg für ein Nachfolgemodell für eine staatlich geförderte Bildungskarenz in Form einer "Weiterbildungsbeihilfe" geebnet. Die neuen Bestimmungen sollen Anfang 2026 in Kraft treten.
Für die neue Weiterbildungsbeihilfe stehen insgesamt 150 Mio. € pro Jahr zur Verfügung, wobei die Regierungsparteien vorrangig niedriger qualifizierte Personen erreichen wollen. In diesem Sinn werden auch die Auflagen für den Erhalt einer Weiterbildungsbeihilfe im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. So müssen im Zuge der Vereinbarung einer Bildungskarenz künftig etwa der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden. Personen, die weniger als die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 6.450 €) verdienen, werden außerdem zu einer Bildungsberatung beim AMS verpflichtet. Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Auch wird bei Beschäftigten, die zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, der Arbeitgeber mindestens 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen.
Kritik kommt von FPÖ und Grünen: Ihrer Meinung nach handelt es sich bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe nicht um eine Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz, vielmehr werde das System zugunsten der Arbeitgeber umgebaut.