News 08.10.2025, 18:04

Nachfolgemodell für Bildungskarenz steht

Die Bildungskarenz in der alten Form wurde im Frühjahr dieses Jahres abgeschafft. Zwar konnten Beschäftigte auch danach noch mit dem Arbeitgeber eine berufliche Auszeit für Weiterbildungsmaßnahmen vereinbaren, die staatliche Förderung in Form von Weiterbildungsgeld wurde jedoch gestrichen. Nun hat der Sozialausschuss des Nationalrats den Weg für ein Nachfolgemodell für eine staatlich geförderte Bildungskarenz in Form einer "Weiterbildungsbeihilfe" geebnet. Die neuen Bestimmungen sollen Anfang 2026 in Kraft treten.

Für die neue Weiterbildungsbeihilfe stehen insgesamt 150 Mio. € pro Jahr zur Verfügung, wobei die Regierungsparteien vorrangig niedriger qualifizierte Personen erreichen wollen. In diesem Sinn werden auch die Auflagen für den Erhalt einer Weiterbildungsbeihilfe im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. So müssen im Zuge der Vereinbarung einer Bildungskarenz künftig etwa der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden. Personen, die weniger als die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 6.450 €) verdienen, werden außerdem zu einer Bildungsberatung beim AMS verpflichtet. Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Auch wird bei Beschäftigten, die zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, der Arbeitgeber mindestens 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen.

Kritik kommt von FPÖ und Grünen: Ihrer Meinung nach handelt es sich bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe nicht um eine Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz, vielmehr werde das System zugunsten der Arbeitgeber umgebaut.

Bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale soll kommen

Ins Plenum geschickt hat der Sozialausschuss auch eine neue Regelung für alle, die Trinkgelder erhalten: Die Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge von Trinkgeld soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß sollen ab 2026 Pauschalbeträge festgelegt werden können, die dann bundesweit als Obergrenze für Beitragsleistungen gelten.

Für den Bereich des Hotel- und Gastgewerbes gibt es bereits Vorschläge der Sozialpartner zur Trinkgeldpauschale. Sie soll 2026 für Beschäftigte mit Inkasso 65 €, für jene ohne Inkasso 45 € betragen.

Kündigungsregeln und Kollektivverträge für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Um freie Dienstnehmer:innen besser abzusichern, hat der Sozialausschuss weitere neue Regelungen auf den Weg gebracht. Eingeführt werden etwa Kündigungsregeln: Die Kündigungsfrist soll vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen, betragen. Das erste Monat gilt als Probemonat. Eine Kündigung soll zum 15. oder Letzten eines Monats möglich sein. Außerdem sollen für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abgeschlossen werden können. Sie sollen auch in bestehende Kollektivverträge einbezogen werden können.

Den Sozialausschuss passiert hat außerdem eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz: Damit wird ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geschaffen.