News 28.06.2024, 12:05

Nationalrat: Fast 60 Gesetzesbeschlüsse zum Tagungsfinale zu erwarten

Dichtes Arbeitsprogramm

Es sind nicht die letzten Plenarsitzungen vor der am 29. September stattfindenden Nationalratswahl. Der Arbeitsplan sieht auch für den Herbst – zehn Tage vor der Wahl – zumindest noch eine Sitzung und davor eine Ausschusswoche vor. Große Pflöcke abseits des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes sind angesichts des dann auf Hochtouren laufenden Wahlkampfs aber wohl nicht mehr zu erwarten. In diesem Sinn könnten die kommenden drei Plenartage am 3., 4. und 5. Juli bereits das Finale für die Umsetzung noch offener Punkte aus dem Regierungsprogramm darstellen.

In Anbetracht des dichten Programms ist ein Sitzungsmarathon zu erwarten, wobei neben vielen kleineren Gesetzesnovellen auch einige größere Vorhaben zur Beschlussfassung anstehen. So haben sich ÖVP und Grüne letztlich doch noch auf ein Gesetzespaket zur Erleichterung von Sammelklagen geeinigt. Das neue Verbandsklagerecht wird es – in Umsetzung einer EU-Richtlinie – für geschädigte Konsument:innen einfacher machen, Ansprüche gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Zudem sollen die Abwicklung der COFAG, ein milliardenschweres Paket zur Unterstützung von Gemeinden und das Erneuerbares-Gas-Gesetz zur Forcierung von Bio-Gas beschlossen werden. Letzteres benötigt allerdings eine Zweidrittelmehrheit und damit auch die Unterstützung von Teilen der Opposition.

Mehr Steuertransparenz für große Konzerne

Abseits des neuen Verbandsklagsrechts empfiehlt der Justizausschuss, den Verteidigungskostenbeitrag bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens deutlich auszuweiten und mehr Steuertransparenz bei multinationalen Konzernen zu schaffen. Künftig soll über das Firmenbuch öffentlich einsehbar sein, ob ein Konzern dort, wo er große Umsatzerlöse erzielt, auch Steuern entrichtet oder ob er die Gewinne in Niedrigsteuerländer verschiebt. Zudem ist geplant, das Genossenschaftsrecht attraktiver zu gestalten, um kooperatives Wirtschaften und Sharing Economy zu fördern. So soll etwa eine identitätswahrende Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften ermöglicht werden.

Noch nicht ins Plenum kommt hingegen das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, das infolge eines VfGH-Urteils unter anderem neue Regeln für die Beschlagnahme von Handys und anderen elektronischen Geräten samt Datenauswertung bringt. Justizministerin Alma Zadić hatte zuletzt angekündigt, das Begutachtungsverfahren zu verlängern, wiewohl der Justizausschuss grundsätzlich bereits grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben hätte.

Rechtlicher Rahmen für Telearbeit

Verständigt haben sich ÖVP und Grüne darüber hinaus auf einen rechtlichen Rahmen für Telearbeit. Er soll die geltenden Regelungen für Homeoffice ersetzen bzw. ergänzen. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass auch Arbeitnehmer:innen, die außerhalb der eigenen Wohnung arbeiten – also etwa in einer anderen Wohnung, einem Coworking-Space oder einem Café – unfallversichert sind, wobei für den "Arbeitsweg" Spezialregelungen gelten werden. Die Orte, an denen Telearbeit geleistet werden darf, sind gemäß dem Gesetzentwurf jeweils mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, an der Höhe der steuerlichen Homeofficepauschale – künftig Telearbeitspauschale – ändert sich nichts.

Auch im Cafèhaus sind Arbeiternehmer:innen künftig unverfallversichert. Dann, wenn der Ort mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. 

Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe

Verschiedene kleinere Verbesserungen sind im Sozial- und Gesundheitsbereich geplant. So soll etwa die Zuverdienstgrenze bei der Familien- und Studienbeihilfe heuer von 15.000 € auf 16.455 € angehoben und künftig jährlich an die Inflation angepasst werden. Zudem schlagen die Koalitionsparteien vor, eine Versehrtenrente nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen und Zeiten der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit für die pensionsrechtliche Mindestversicherungszeit in jedem Fall als Erwerbsjahre zu zählen. Menschen mit Behinderung kommen unter anderem eine Stärkung der Behindertenanwaltschaft, bürokratische Erleichterungen bei der Beantragung eines Behindertenpasses und die verpflichtende Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten in Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen zugute.

"Papamonat" für Zivildiener

Einige Neuerungen sind auch für Zivildiener vorgesehen. So erhalten sie etwa im Falle besonders berücksichtigungswürdiger wirtschaftlicher oder familiärer Gründe die Möglichkeit, den Zivildienst – bei vorheriger Vereinbarung – einmalig zu splitten. Zudem können sie künftig bei der Geburt eines Kindes einen "Papamonat" in Anspruch nehmen. Zu den bevorzugten Zivildiensteinrichtungen sollen künftig auch Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten zählen. Das Rote Kreuz wird ermächtigt, im Rahmen seiner humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abzugeben.

Mehr Befugnisse für Heimhelfer:innen

Ein neues MTD-Gesetz hat eine Modernisierung der rechtlichen Grundlagen für medizinisch-technische Berufe und für Trainingstherapeut:innen zum Inhalt. Zudem sieht eine Bund-Länder-Vereinbarung vor, das Mindestalter für Fach-Sozialbetreuer:innen und diplomierte Sozialbetreuer:innen auf 18 Jahre herabzusetzen und die Befugnisse von Heimhelfer:innen auszuweiten. Sie sollen – eine spezielle Ausbildung vorausgesetzt – künftig auch Blutdruck und Temperatur messen, den Blutzuckerspiegel kontrollieren oder bei der Verabreichung von Augen-, Ohren- und Nasentropfen helfen dürfen. Mit einer Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags für Arzneimittel-Großhändler bis 31. August 2025 wollen die Regierungsparteien sicherstellen, dass niedrigpreisige Arzneimittel weiterhin verfügbar bleiben. Auch das Medizinproduktegesetz wird – in Umsetzung von EU-Vorgaben – adaptiert.

Eine Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes hat zum Ziel, die Finanzierung der geplanten Ausweitung des Pflegestipendiums abzusichern. Weiters sollen die rechtlichen Grundlagen für den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses sowie für die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an die elektronische Gesundheitsakte ELGA geschaffen werden. Mit zusätzlichen Aufgaben wird das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) betraut.

Qualzucht-Verbot und weitere Tierschutzmaßnahmen

Aus dem Gesundheitsausschuss liegt darüber hinaus die Empfehlung vor, das Tierschutzgesetz zu novellieren. Dabei geht es etwa um ein Verbot der Qualzucht für Heimtiere sowie die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageien. Außerdem sollen weitere Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Welpenhandels gesetzt werden. In Sachen Vollspaltenböden im Bereich der Schweinezucht gibt es hingegen nach der Kritik des VfGH an zu langen Übergangsfristen noch keine Einigung.

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes sollen Haustiere eine Besserstellung erfahren. 

Europabonus für PV-Anlagen, Erleichterungen für "Balkonkraftwerke"

Zur Stärkung der europäischen PV-Produktion schlägt der Wirtschaftsausschuss einen "Made-in-Europe-Bonus" für Solaranlagen vor. Bei Verwendung europäischer Komponenten soll per Verordnung ein bis zu 20-prozentiger Zuschlag bei Investitionsförderungen gewährt werden können. Allerdings ist noch fraglich, ob die für einen Beschluss im Nationalrat nötige Zweidrittelmehrheit erreicht wird. Die Grünen haben darüber hinaus rechtliche Erleichterungen für die Installierung sogenannter "Balkonkraftwerke" – also Mini-PV-Anlagen auf Balkonen oder Terrassen – in Wohnanlagen angekündigt, was die nötige Zustimmung anderer Wohnungseigentümer:innen betrifft.

Ziel einer Gewerbeordnungs-Novelle ist es, die Eintragung von Gewerbeanmeldungen zu beschleunigen. Überdies soll in Umsetzung von EU-Vorgaben geregelt werden, wer in Österreich für die Marktüberwachung bestimmter Produkte – etwa Verbrennungsmotoren, Feuerlöscher oder Drucker – zuständig ist. Durch die Überwachung soll verhindert werden, dass nicht-konforme Produkte in der EU auf den Markt kommen. Ebenso hat der Wirtschaftsausschuss für präzisere Bestimmungen betreffend das ab 2025 geltende Pfand auf Einwegflaschen und -dosen, eine Änderung des E-Government-Gesetzes sowie eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung für Tourismuswerbung im Medientransparenzgesetz grünes Licht geben.

Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden, Kampf gegen Abgabenbetrug

Um Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, streben die Koalitionsparteien eine Umsatzsteuerbefreiung von Lebensmittelspenden an, wobei die Regelung bereits mit 1. August in Kraft treten soll. Überdies sollen mit dem Abgabenänderungsgesetz die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ausgeweitet, die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen eingeführt und Kleinunternehmen eine vereinfachte Rechnungsausstellung unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag ermöglicht werden. Auch von der Möglichkeit, virtuelle Firmenanteile (sogenannter "phantom shares") in Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, werden Kleinunternehmen und Start-Ups profitieren.

Gleichzeitig will die Regierung mit einen zweiteiligen Betrugsbekämpfungsgesetz den Kampf gegen Scheinfirmen, Scheinrechnungen und andere Formen von Abgabenhinterziehung weiter forcieren. So ist etwa geplant, die Auftraggeberhaftung auszuweiten, Strafen zu verschärfen und die Sozialbetrugsdatenbank zu erweitern. Zudem sollen Verfahren beschleunigt und die Finanzstrafbehörden – etwa durch die Ausstellung vereinfachter Strafverfügungen und die Möglichkeit der Strafaufhebung – entlastet werden.

Auflösung der COFAG

In Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2023 ist beabsichtigt, die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) aufzulösen und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium zu übertragen. In diesem Zusammenhang soll Finanzminister Magnus Brunner auch ermächtigt werden, die von der COFAG ausgestellten Garantien namens des Bundes zu übernehmen. Auch erhält er die Möglichkeit, von der Einbringung von Rückforderungen unter 1.000 € abzusehen, wenn im Einzelfall der Ressourceneinsatz und die Aufwendungen in einem Missverhältnis zu den dadurch voraussichtlich zu erlangenden Beträgen stehen.

Die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) soll aufgelöst und deren Aufgaben dem Finanzministerium übertragen werden. Ihr war ein eigener Untersuchungsausschuss gewidmet. 

Mehr Geld für Gemeinden und Feuerwehren

920 Mio. € frisches Geld für die Gemeinden bringt eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum Finanzausgleichsgesetz. Demnach will die Regierung den Gemeinden im kommenden Jahr – zusätzlich zum beschlossenen Finanzausgleich – 300 Mio. € zur Stärkung der Liquidität überweisen sowie ein neues kommunales Investitionsprogramm mit einem Volumen von 500 Mio. € auflegen. Der Kofinanzierungsanteil der Gemeinden wird dabei auf 20% reduziert, die Hälfte der Mittel sind für Energieeffizienz- sowie Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen reserviert. Gleichzeitig soll das laufende kommunale Investitionsprogramm bis Ende 2026 verlängert werden, um den Gemeinden die Abholung der Mittel zu erleichtern. Weitere 120 Mio. € werden zur Förderung des digitalen Übergang in den Kommunen fließen, wobei die Gemeinden im Gegenzug Bürger:innen bei Behörden- und Amtswegen und digitalen Förderanträgen unterstützen sollen. Auch für Feuerwehren soll es – aus Mitteln des Katastrophenfonds – mehr Geld geben.

Hochwasserschutzprojekt "Rhesi", "WAG Teil-Loop"

Darüber hinaus liegen den Abgeordneten ein Staatsvertrag mit der Schweiz und eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg bezüglich der Aufteilung der Kosten für ein großes Hochwasserschutzprojekt am Rhein an der Grenze zwischen Vorarlberg und der Schweiz zur Genehmigung vor. Demnach soll Vorarlberg maximal ein Viertel der auf Österreich entfallenden Kosten übernehmen, wobei die Regierung mit Gesamtkosten für Österreich von rund 1,1 Mrd. € bis zum Jahr 2052 rechnet.

Mit bis zu 70 Mio. € will die Regierung überdies das Gasleitungsinfrastrukturprojekt "WAG Teil-Loop" fördern. Das Projekt soll die Sicherheit der Gasversorgung erhöhen und die Abhängigkeit von russischem Gas verringern.

Internationale Hilfe

Zur weiteren Unterstützung der Ukraine soll das Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) um 4 Mrd. € erhöht werden, wobei der österreichische Anteil daran bei knapp 92 Mio. € liegt. Auch an der Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und der Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) will sich Österreich – einerseits mit 18,5 Mio. €, andererseits mit 17 Mio. Dollar – beteiligen. Dabei geht es zum einen um die globale Bekämpfung von Hunger und Armut im ländlichen Raum und zum anderen um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik.

Weitere Finanzvorlagen

Weitere Gesetzesvorhaben aus dem Finanzbereich betreffen die Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht, die Neufeststellung von Einheitswerten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft im Falle gravierender Wertsteigerungen bzw. Wertverluste und die Verkürzung des Intervalls zur Überprüfung der klimatischen Verhältnisse im Bereich der Bodenschätzung. Zudem müssen zwei EU-Verordnungen – DORA und MiCA – in nationales Recht umgesetzt werden, wobei es auf der einen Seite um Cybersicherheit im Finanzsektors und auf der anderen Seite um die Regulierung von Märkten für Kryptowerten wie Bitcoins geht. Ebenso sind einige Neuerungen im Bereich der betrieblichen Pensionsvorsorgekassen in Aussicht genommen, etwa was das Risikomanagement, die Gewährung von Zinsgarantien und die grundsätzlich elektronische Übermittlung der jährlichen Kontonachricht betrifft.

Fahrgastrechte, Regionalstadtbahn Linz

Im Verkehrsbereich ist unter anderem eine Stärkung der Fahrgastrechte bei Zugausfällen oder überfüllten Zügen geplant. Demnach sollen künftig nicht nur Inhaber:innen von Jahreskarten, sondern auch Inhaber:innen anderer Zeitkarten Entschädigungen erhalten können. Außerdem wird in Bezug auf vorhersehbare längere Streckensperren in Deutschland Vorsorge für effektivere Kapazitätszuteilungen durch die Schienen-Control getroffen. Weiters sind ergänzende Bestimmungen zur Verhinderung anstößiger Buchstaben- und Ziffernkombinationen auf Nummerntafeln und Sonderregelungen für vertriebene Ukrainer:innen in Bezug auf die Ummeldung von Fahrzeugen vorgesehen. Was den Ausbau der Regionalstadtbahn Linz betrifft, will der Bund die Hälfte der insgesamt mit rund 940 Mio. € veranschlagten Kosten übernehmen.

Asylberatung, Cybersicherheit, digitale Verwaltung

Eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes soll mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden bei Durchsuchungen und Kontrollen bringen. Zudem müssen die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Rechtsberatung von Asylwerber:innen infolge eines VfGH-Urteils nachgebessert werden. Mit dem Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf gemeinsame Sicherheitsstandards für systemrelevante Einrichtungen und Unternehmen abzielt. Weiterentwicklungen sind auch im Bereich der digitalen Verwaltung und bei der ID Austria vorgesehen.

Schulpaket, Raumordnung, VfGH

Aufgrund einer Fristsetzung werden die Abgeordneten über ein Digitalisierungspaket für Schulen beraten. Es sieht unter anderem die Einführung eines digitalen Schüler:innenausweis als Handy-App (edu.digicard), ein Urkundenarchiv mit digital zugänglichen Jahres- und Abschlusszeugnissen und Vereinfachungen bei Schulanmeldung und Schulwechsel vor. Gleichzeitig könnte das Paket dazu genutzt werden, um die von den Regierungsparteien angekündigten Neuerungen bei der von Maturant:innen zu verfassenden vorwissenschaftlichen Arbeit auf den Weg zu bringen.

Schließt der Verfassungsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab, könnten zudem zwei Verfassungsnovellen auf die Tagesordnung kommen. Dabei geht es zum einen um die Koppelung von Flächenwidmungen an bestimmte Auflagen und zum anderen um die Einführung einer Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen, wobei beide Vorhaben im Nationalrat einer Zweidrittelmehrheit bedürften.

Neue Podcast-Förderung, Privatrundfunkfonds

Bereits grünes Licht gegeben hat der Verfassungsausschuss für eine neue Podcast-Förderung. 500.000 € pro Jahr sollen dafür ab heuer zur Verfügung stehen. Zudem sieht das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Medienpaket vor, die Fördermittel für den Privatrundfunkfonds von 20 Mio. € auf 25 Mio. € und für den Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. € aufzustocken und auch für digitale Übertragungstechniken vorübergehend mehr Geld bereitzustellen. Im Publizistikförderungsgesetz soll das bestehende Doppelförderverbot aufgehoben werden. Zur Abdeckung einer Finanzierungslücke wird die Statistik Austria ein Sonderbudget bekommen.

Zu den weiteren Gesetzesvorhaben zählen u. a. verschiedene Verbesserungen für Verbrechensopfer und Opfer von Impfschäden, neue Bestimmungen für Gastverträge an Theatern, die Erleichterung der Briefwahl bei Personalvertretungswahlen auf Bundesebene, Adaptierungen im Berufsrecht für Notar:innen und Rechtsanwält:innen und Einsichtsbeschränkungen in bestimmte Urkunden im Grundbuch. Zudem soll es nachgeordneten Dienststellen des Land- und Forstwirtschaftsministeriums wie dem Bundesamt für Wasserwirtschaft und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermöglicht werden, teilrechtsfähige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu eröffnen. Aufgrund eines VfGH-Urteils muss das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz repariert werden.

Internationale Abkommen, Volksbegehen und Berichte

Darüber hinaus liegen dem Nationalrat mehrere internationale Abkommen zur Ratifizierung vor. Dabei geht es etwa um zwei Katastrophenhilfeabkommen mit Serbien bzw. Georgien sowie ein Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.

Gleich zum Auftakt der Freitagssitzung werden die Abgeordneten außerdem abschließend über drei Volksbegehren beraten. Den Unterzeichner:innen der Initiativen geht es um eine Rückzahlung sämtlicher Corona-Strafen, die – bereits erfolgte – Aufhebung der Corona-Impfpflicht bzw. eine bessere Bezahlung von Pflegekräften. Weiters stehen die Volksgruppenberichte 2021 und 2022, Berichte des Rechnungshofs zu Bildungsmaterien und ein Bericht des Petitionsausschusses zur Diskussion. Auch ein aktueller Zwischenbericht von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler über die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele könnte auf die Tagesordnung kommen.

Die Sitzung am Mittwoch beginnt mit einer Aktuellen Stunde, in der die Grünen mit Gesundheitsminister Johannes Rauch über die gesundheitlichen Folgen von steigenden Temperaturen und anderen Folgen des Klimawandels diskutieren wollen. Für Donnerstag und Freitag sind Fragestunden mit Sozial- und Gesundheitsminister Rauch bzw. mit Bundeskanzler Karl Nehammer angesetzt.