Mit der steuerlich begünstigten "Aktivpension" will die Regierung Arbeiten im Alter attraktiver machen. Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch erwerbstätig sind, sollen demnach ab kommendem Jahr keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen und einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 € im Monat erhalten. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben, also im bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit – selbstständig oder unselbstständig – nachgehen. Voraussetzung für Zuverdienerinnen und Zuverdiener ist laut Gesetzesentwurf allerdings, dass sie vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben, wobei für Frauen – beginnend mit 34 Versicherungsjahren – eine Einschleifregelung gilt. Die Dienstgeber müssen außerdem weiterhin Pensionsbeiträge leisten.
Die Abgeordneten könnten in der Plenarsitzung am 23. September die Einführung eines Steuerfreibetrags für Erwerbstätige im Pensionsalter beschließen.