Dem Nationalrat liegen für die kommende Plenarwoche unter anderem mehrere Gesetzesvorhaben aus dem Justizbereich zur Beratung vor. So soll es künftig auch dann möglich sein, ausländische Straftäter und Straftäterinnen nach Verbüßung der halben Strafhaft in ihre Heimat abzuschieben, wenn keine Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Zudem ist geplant, die Bestimmungen zum Haftaufschub zu erweitern, um eine Resozialisierung zu erleichtern. Auch strengere Sicherheitsvorkehrungen in Justizanstalten, Einschränkungen beim sogenannten "Hausarrest", ein besserer Informationsaustausch zwischen den Justizanstalten und der Sozialversicherung sowie zahlreiche weitere Maßnahmen gehören zum umfangreichen Strafvollzugspaket.
Darüber hinaus schlägt die Regierung vor, das Strafrecht im Bereich des Menschenhandels und des Organhandels zu verschärfen und beispielsweise Zwangsheirat, Leihmutterschaft und missbräuchliche Adoption ausdrücklich als Ausbeutung in Zusammenhang mit Menschenhandel zu werten. Zudem ist vorgesehen, neue Straftatbestände für finanziell motivierte Organentnahmen und die Verwendung unerlaubt entnommener Organe zu schaffen sowie Delikte in Zusammenhang mit Organhandel auch dann zu verfolgen, wenn die Taten im Ausland begangen wurden. Auch Personen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen, sollen in Hinkunft belangt werden können.
Im Bereich des Urheberrechts wollen die Koalitionsparteien mit einer Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz sicherstellen, dass Verwertungsgesellschaften für Filmschaffende Einnahmen aus der Wiedersendung von Filmen auch an Schauspielerinnen und Schauspieler verteilen können.
Der Nationalrat könnte im Oktoberplenum mehrere Gesetzesvorhaben aus dem Justiz-, Finanz- und Wirtschaftsbereich beschließen.