In Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe hat der Nationalrat in der letzten regulären Sitzung vor der Nationalratswahl kurzfristig den sogenannten "Wohnschirm" um 40 Mio. € aufgestockt. Die Mittel stehen in den Jahren 2024 bis 2026 zur Verfügung, um in besonderen Härtefällen jenen Menschen zu helfen, die ihr Haus oder ihre Wohnung unwetterbedingt nicht nutzen können, und daher – vorübergehend oder dauerhaft – eine Ersatzunterkunft brauchen. Der Beschluss erfolgte in Form eines Abänderungsantrags zum Progressionsabgeltungsgesetz. Thema war das Hochwasser auch in einer Erklärung von Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 hat der Nationalrat festgelegt, wie jene 651 Mio. € verteilt werden, die infolge der Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr für variable Entlastungen der Steuerzahler:innen zur Verfügung stehen. Alle Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Sozialversicherungs-Rückerstattung werden vollständig an die Jahresinflation von 5 % angepasst und das amtliche Kilometergeld auf 50 Cent erhöht. Einkommensschwache Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen erhalten außerdem über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von 60 € pro Kind.