Gleich drei neue Gesetzespakte brachte der Verkehrsausschuss auf den Weg. Sie bringen eine neue Pickerl-Regelung, Änderung für die Luftfahrt und eine Novelle des Bundesstraßengesetzes. Mit letzterer sollen rechtliche Probleme bei langwierigen Umweltverträglichkeitsprüf-Verfahren vermieden und die rechtlichen Grundlagen für den flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge geschaffen werden.
Pickerl-Intervalle künftig länger
Für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern sind ab 19. Mai 2027 neue Intervalle vorgesehen.
"Pickerl-Reform" bringt verlängerte Prüfintervalle
FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (42. KFG-Novelle). Kernstück sind längere Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern ("Pickerl"). Derzeit gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jedes Jahr. Sie soll auf eine 4:2:2:2:1-Regel geändert werden: vier Jahre nach Erstzulassung, dann drei Verlängerungen für je zwei Jahre und danach jährlich. Die Verlängerung der Intervalle soll mit 19. Mai 2027 in Kraft treten.
Die Novelle des Kraftfahrgesetzes soll neben längeren Pickerl-Intervallen auch Erleichterungen für Baustellenverkehr, Digitalisierung von Verfahren und neue Regelungen für automatisiertes Fahren bringen.
Neuerungen im Luftfahrtgesetz
Mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag legten die Regierungsfraktionen eine umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes vor. Verkehrsminister Peter Hanke betonte, dass die Novelle eine ganze Reihe wichtiger Neuerungen bringe. Es handle sich dabei laut ihm um einen "großen Wurf". Die Oppositionsparteien sahen zahlreiche Kritikpunkte und beanstandeten insbesondere die kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags.
Die Novelle enthält umfassende Anpassungen unter anderem zu den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr. Vorgesehen sind Vorgaben zum Datenschutz sowie beim Rechtsschutz im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses. Präzisiert werden soll, was "Unzuverlässigkeit" im Sinne des Gesetzes bedeutet. Mit der Novelle sollen unter anderem Klarstellungen in Bezug auf den Betrieb von Flugplätzen getroffen werden sowie die Errichtung luftfahrtfremder Gebäude. Neben weiteren Bestimmungen enthält die Novelle Regelungen zur Versicherung von Drohnen, Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau.
Fristhemmung durch UVP-Verfahren bei Bundesstraßenprojekten und neue Vorgaben für Lade-Infrastruktur
Zudem sprach sich der Verkehrsausschuss für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz aus, mit der rechtliche Probleme bei langwierigen Umweltverträglichkeitsprüf-Verfahren für Bundesstraßenprojekte vermieden werden sollen. Künftig soll die gesetzliche Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnungen während eines laufenden UVP-Genehmigungsverfahrens gehemmt werden.
Im Zuge eines gesamtändernden Abänderungsantrags der Koalitionsparteien wurde die Regierungsvorlage zudem um Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zu bestehenden Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen erweitert. Demnach soll bis Ende 2030 auf Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge.