News 20.11.2025, 09:42

Pilnacek-Untersuchungsausschuss hat Arbeit aufgenommen

Der auf Verlangen der FPÖ eingesetzte Pilnacek-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Bei der konstituierenden Sitzung des Ausschusses haben die Abgeordneten insbesondere den Arbeitsplan für die kommenden Monate festgelegt. Demnach wird der Ausschuss am 14. Jänner mit der Befragung von Auskunftspersonen starten. Insgesamt sind vorerst 22 Befragungstage vereinbart. Welche Auskunftspersonen als erste geladen werden, wird bei einer eigenen "Ladungssitzung" am 11. Dezember entschieden.

Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss ist der 30. U-Auschuss in der Zweiten Republik.

13 Mitglieder

Dem 30. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik gehören je 13 Mitglieder und Ersatzmitglieder an, wobei FPÖ und ÖVP jeweils mit vier Abgeordneten, die SPÖ mit drei Abgeordneten sowie NEOS und Grüne mit je einer Mandatarin vertreten sind. Den Vorsitz hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Walter Rosenkranz inne. Verfahrensrichterin ist die ehemalige OLG-Richterin Christa Edwards, Verfahrensanwalt Andreas Joklik. Beide haben schon Erfahrungen aus früheren U-Ausschüssen.

Die notwendigen Akten für den Untersuchungsausschuss wurden bereits mit dem "grundsätzlichen Beweisbeschluss" angefordert: Bis zum 17. Dezember haben demnach unter anderem das Innenministerium, das Justizministerium, das Bundeskanzleramt und die zuständigen Staatsanwaltschaften Zeit, vorhandene Unterlagen an das Parlament zu liefern.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wird den Untersuchungsausschuss leiten.

Was wird untersucht

Mit dem Untersuchungsausschuss will die FPÖ insbesondere der Frage nachgehen, ob es bei den Ermittlungen in der "Causa Pilnacek" zu politischen Einflussnahmen gekommen ist. Der ehemalige Spitzenbeamte im Justizministerium Christian Pilnacek war im Oktober 2023 tot in einem Seitenarm der Donau aufgefunden worden. Die FPÖ hegt den Verdacht, dass es im Zuge der Ermittlungen zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist und im Hintergrund politische Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt – Druck ausgeübt oder gar die Fäden gezogen haben könnten. Insgesamt will die FPÖ zwölf Aspekte genauer beleuchten. Der Untersuchungszeitraum reicht vom 19. Oktober 2023, dem Tag vor dem Tod Pilnaceks, bis zum 4. September 2025.

Zugänglich sind Untersuchungsausschüsse nur für Medienvertreterinnen und Medienvertreter. Zwar wird immer wieder gefordert, die Befragung von Auskunftspersonen via Livestream auch für die Öffentlichkeit zu übertragen, dafür müsste aber die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.