Die FPÖ will mit dem Untersuchungsausschuss insbesondere die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek durchleuchten. Sie hegt den Verdacht, dass es dabei zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist. So ist im Verlangen unter anderem von einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln, einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen und einer gezielten strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten, die an der Aufarbeitung der Vorgänge beteiligt waren, die Rede. Im Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen, politische Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt – Druck ausgeübt oder gar die Fäden gezogen haben.
Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Walter Rosenkranz inne. Verfahrensrichterin wird die ehemalige OLG-Richterin Christa Edwards. Sie hat bereits Erfahrung aus vergangenen U-Ausschüssen. Als Frist für Aktenlieferungen ist laut grundsätzlichem Beweisbeschluss der 17. Dezember festgelegt. Damit könnte der Untersuchungsausschuss im Jänner mit der Befragung von Auskunftspersonen beginnen.
Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss wird wieder im Lokal 1 stattfinden.