Im Konkreten werden durch Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz und im ASVG die Rechtsgrundlagen für einen vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept), zu Patientendaten (EU-Patientenkurzakte) sowie für die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit geschaffen.
Obwohl diese Vorgaben erst ab 2029 verpflichtend umzusetzen sind, werden sie schon jetzt implementiert, um noch eine Kofinanzierung mit Mitteln der EU-Kommission aus dem Förderprogramm "EU4Health" zu ermöglichen, heißt es in der Begründung eines Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ und NEOS.
Da dieser 53 Seiten umfassende Antrag sehr kurzfristig eingebracht wurde, stimmten die Grünen - vorerst – nicht zu. Die Freiheitlichen sprachen sich grundsätzlich gegen einen europaweiten Austausch von Gesundheitsdaten aus.
Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig war überzeugt davon, dass man ohne eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht auskommen werde. Auch die vorliegende Novelle, die eine Vorbereitung auf den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) sei, leiste einen Beitrag dazu und werde einen großen Nutzen für die Patient:innen bringen. Da es sich um sehr sensible Daten handle, werde auf Datensicherheit größter Wert gelegt, versicherte sie.
Der Ausschuss behandelte zudem eine Reihe von Oppositionsanträgen, die zum Großteil vertagt wurden. Von allen Fraktionen unterstützt wurde hingen das Anliegen der Grünen, die Finanzierung des Projekts "Gesund aus der Krise" über das bisher vorgesehene Laufzeitende hinaus auch für 2025 und 2026 sicherzustellen. Außerdem soll sich die Bundesregierung langfristig für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Basis für diesen Beschluss war ein Entschließungsantrag der Grünen, der im Ausschuss noch abgeändert wurde.