Im Innenausschuss wurde die Unabhängigkeit der Rechtsberatung von Asylwerber:innen durch die Bundesbetreuungsagentur (BBU) thematisiert. Laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber:innen und Fremde durch die BBU nicht hinreichend gesetzlich abgesichert. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf werde verletzt.
Grüne und ÖVP legten einen Gesetzesantrag vor, um die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberater:innen abzusichern. Die vom VfGH aufgezeigten Schwachstellen sollen damit beseitigt werden. So soll in der BBU ein eigener Geschäftsbereich Rechtsberatung eingerichtet werden. Zudem enthält der Gesetzesantrag besondere Regelungen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz von Rechtsberater:innen.
Die Oppositionsparteien bescheinigten der BBU im Ausschuss, gute Arbeit zu leisten. Kritik gab es von Seiten der SPÖ allerdings dafür, dass es keine Begutachtungsfrist bei dem Initiativantrag der Koalitionsparteien gegeben habe. Die FPÖ wollte wegen eines Qualitätsbeirats, der durch das Gesetz verpflichtend sei, nicht zustimmen. Mit der Mehrheit der anderen Fraktionen wurde der Antrag jedoch angenommen.