News 15.10.2026, 10:58
Vertriebenen-Verordnung

Schutzstatus für Ukraine-Vertriebene gilt nun bis März 2028

Ukrainische Wehrpflichtige erhalten allerdings kein Aufenthaltsrecht in Österreich mehr.

Der Schutzstatus für Vertriebene aus der Ukraine wurde bereits durch einen EU-Durchführungsbeschluss um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 verlängert. Nun werden in der österreichischen Vertriebenen-Verordnung einige Anpassungen vorgenommen. Der Hauptausschuss stimmte mit breiter Mehrheit der von Innenminister Gerhard Karner vorgeschlagenen Novelle zu. Demnach erhalten Ukrainer, die ihre militärischen Pflichten in der Ukraine nicht erfüllt haben und denen daher die Ausreise untersagt wurde, kein Aufenthaltsrecht in Österreich mehr. Betroffen davon sind Personen, die nach dem Juli 2026 neu angekommen sind. Außerdem wird Ukrainerinnen und Ukrainern, die bereits in einem anderen EU-Land temporären Schutz genießen, kein Schutzstatus mehr in Österreich gewährt. Damit soll laut Innenminister Gerhard Karner verhindert werden, dass mit dem Schutzstatus verbundene Rechte und Leistungen doppelt in Anspruch genommen werden. Erleichtert wird der Wechsel von Vertriebenen in das reguläre Aufenthaltsrecht.

Eine Novellierung der Vertriebenen-Verordnung bringt Einschränkungen beim Schutzstatus für Ukrainer.

FPÖ lehnt Verordnungsnovelle ab

Abgelehnt wurde die Verordnungsnovelle im Hauptausschuss von der FPÖ. FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker befürchtet, dass nicht kontrolliert werden kann, ob Ukrainer in ihrer Heimat wehrpflichtig sind, und vermutet, dass sich ein Schwarzmarkt für Zertifikate entwickeln wird. Zudem verwies er auf Kosten von 290 Mio. € für die einjährige Verlängerung des Schutzstatus. Innenminister Karner sieht es hingegen als Fortschritt, dass Ukrainer im wehrfähigen Alter nunmehr keinen automatischen Schutzstatus mehr erhalten. Zudem vertraut er auf das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Wie den Erläuterungen zur Verordnung zu entnehmen ist, wurden in Österreich seit Kriegsbeginn 147.022 Personen von der Vertriebenen-Verordnung umfasst, darunter rund ein Drittel Kinder. Mit Stand 1. August 2026 verfügten 91.559 Personen über einen aufrechten Vertriebenenstatus. 25.600 davon befanden sich in der Grundversorgung.