Der Schutzstatus für Vertriebene aus der Ukraine wurde bereits durch einen EU-Durchführungsbeschluss um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 verlängert. Nun werden in der österreichischen Vertriebenen-Verordnung einige Anpassungen vorgenommen. Der Hauptausschuss stimmte mit breiter Mehrheit der von Innenminister Gerhard Karner vorgeschlagenen Novelle zu. Demnach erhalten Ukrainer, die ihre militärischen Pflichten in der Ukraine nicht erfüllt haben und denen daher die Ausreise untersagt wurde, kein Aufenthaltsrecht in Österreich mehr. Betroffen davon sind Personen, die nach dem Juli 2026 neu angekommen sind. Außerdem wird Ukrainerinnen und Ukrainern, die bereits in einem anderen EU-Land temporären Schutz genießen, kein Schutzstatus mehr in Österreich gewährt. Damit soll laut Innenminister Gerhard Karner verhindert werden, dass mit dem Schutzstatus verbundene Rechte und Leistungen doppelt in Anspruch genommen werden. Erleichtert wird der Wechsel von Vertriebenen in das reguläre Aufenthaltsrecht.
Eine Novellierung der Vertriebenen-Verordnung bringt Einschränkungen beim Schutzstatus für Ukrainer.