Die Geschäftsordnung des Nationalrats (konkret § 9) regelt, dass jede:r Abgeordnete, dessen bzw. deren Wahlschein in der Parlamentsdirektion hinterlegt ist, für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode "Sitz und Stimme" im Nationalrat hat, solange er oder sie das Mandat nicht verliert. "Darüber hinaus wurden keine gesetzlichen Regelungen zur Sitzplatzverteilung getroffen", erklärt Julia Dörfel aus dem Nationalratsdienst, der in der Parlamentsdirektion für das Thema zuständig ist.
In der Praxis einigt man sich in der Präsidialkonferenz auf die Verteilung der Sektoren unter den Parteien. Das Gremium, dem neben den drei Nationalratspräsident:innen auch die Klubvorsitzenden aller im Nationalrat vertretenen Parteien angehören, legt also fest, welche Partei wo im Halbrund platziert wird. Dementsprechend kann es von Legislaturperiode zu Legislaturperiode zu Veränderungen kommen, wie auch ein Blick in die Vergangenheit zeigt.