News 27.06.2024, 20:09

Sozialausschuss: Aus Homeoffice wird Telearbeit

Während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten im Homeoffice gesetzlich geregelt. Eine Evaluierung hat nun gezeigt, dass eine Ausweitung notwendig ist – und zwar auf ortsungebundene Telearbeit auch außerhalb der Wohnung. Im Gesetz wird künftig zwischen "Telearbeit in engeren Sinn" und "Telearbeit im weiteren Sinn" unterschieden.

Mit Telearbeit im engeren Sinn ist das Arbeiten in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces gemeint. In diesen Fällen ist auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt – allerdings nur, wenn der Weg zum Telearbeitsort ungefähr gleich lang ist wie der übliche Arbeitsweg. Auch Telearbeit im weiteren Sinn ist möglich. Wer etwa im Park, im Café oder auch in einem Hotel arbeitet, ist währenddessen im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg besteht aber kein Schutz der Unfallversicherung. Wo überall gearbeitet werden kann, ist mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin zu vereinbaren.

Höhere Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe

Eine Mehrheit gab es im Ausschuss auch für eine Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe. Studierende über 20 Jahre verlieren derzeit den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Ab 2025 soll diese Zuverdienstgrenze sowohl im Familienlastenausgleichsgesetz als auch im Studienförderungsgesetz jährlich an die Inflation angepasst werden. Für das heurige Jahr wird der Betrag – rückwirkend mit 1. Jänner 2024 – von 15.000 € auf 16.455 € angehoben.

"Papamonat" für Zivildiener und Teilungsmöglichkeit des Zivildienstes

Mit breiter Mehrheit stimmten die Abgeordneten dafür, dass künftig bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen der Zivildienst geteilt werden kann. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Zivildiensteinrichtung. Außerdem können Zivildiener bei der Geburt eines Kindes künftig einen "Papamonat" in Anspruch nehmen. Die bevorzugten Zivildiensteinrichtungen werden um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung beinhaltet ein Gesetzespaket, das den Sozialausschuss einstimmig passiert hat. Es sieht unter anderem vor, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken und den Österreichischen Behindertenrat mit jährlich 870.000 € finanziell abzusichern. Zudem werden Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines bzw. einer Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet.

Pflege: Hearing mit Expert:innen und kleines Pflegepaket

Zum Volksbegehren "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" fand ein Hearing mit Expert:innen statt. Sie gaben Empfehlungen für bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und die Stärkung des Pflegesystems allgemein ab. Die Forderungen reichten von mehr Personal, einer Verkürzung der Verfahren zur Anerkennung von Pflegeausbildung aus dem Ausland bis zu einer Erweiterung der Befugnisse von Pflegekräften.

Grünes Licht gab es für ein kleines Pflegepaket. So soll das AMS künftig für die geplante Ausweitung des Pflegestipendiums zusätzliche Mittel erhalten. Die Kompetenzen von Heimhelfer:innen sollen ausgeweitet und einschlägige Berufserfahrungen bei der Anerkennung ausländischer Pflegeausbildungen stärker berücksichtigt werden.

Neu ist außerdem, dass eine Versehrtenrente künftig nicht mehr bei der Ausgleichszulage berücksichtigt wird und sie auch die Sozialhilfe nicht schmälern soll.