Am 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz samt begleitender Verfassungsbestimmungen in Kraft treten. Ab dann sind Behörden und andere öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen. In bestimmten Fällen können sie sich aber weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen, etwa wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht oder dies zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich.
Im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen hat der Verfassungsausschuss nun ein umfangreiches Gesetzespaket gebilligt. Insgesamt 140 Gesetze sollen an die neue Rechtslage angepasst werden. Vorrangig geht es dabei darum, den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen zu streichen und die neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren. In diesem Zusammenhang werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst.
Ab September werden alle Förderungen über 1.500 € im Portal der Transparenzdatenbank veröffentlicht.