News 26.06.2025, 16:37

Staatliche Förderungen ab 1.500 € werden künftig veröffentlicht

Am 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz samt begleitender Verfassungsbestimmungen in Kraft treten. Ab dann sind Behörden und andere öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen. In bestimmten Fällen können sie sich aber weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen, etwa wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht oder dies zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich.

Im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen hat der Verfassungsausschuss nun ein umfangreiches Gesetzespaket gebilligt. Insgesamt 140 Gesetze sollen an die neue Rechtslage angepasst werden. Vorrangig geht es dabei darum, den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen zu streichen und die neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren. In diesem Zusammenhang werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst.

Ab September werden alle Förderungen über 1.500 € im Portal der Transparenzdatenbank veröffentlicht.

Größere Änderungen sieht das Gesetzespaket im Transparenzdatenbankgesetz vor. So ist vorgesehen, ab September im Transparenzportal alle staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie über dem Schwellenwert von 1.500 € liegen. Förderungen würden aus Steuergeldern finanziert, und das Interesse der Allgemeinheit auf transparente Information sei höher zu bewerten als persönliche Interessen von Subventionsempfängern auf Geheimhaltung, wird dieser Schritt begründet. Zudem ist vorgesehen, den Datenbestand der Datenbank um Steuererleichterungen aller Art zu erweitern. Ebenso wird eine Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch gestattet.

FPÖ und Grüne lehnen Gesetzespaket ab

Keine Zustimmung im Ausschuss erhielt das Gesetzespaket von der FPÖ und den Grünen. Die FPÖ wirft den Regierungsparteien vor, Behörden und Gemeinden im Stich zu lassen. Diese müssten auf eigene Verantwortung abwägen, ob in bestimmten Fällen Auskünfte zu erteilen sind. Zudem befürchten die Freiheitlichen einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Grünen kritisierten die kurze Begutachtungsfrist und hinterfragten unter anderem den eingeschränkten Zugang zu Schuldaten.

Von Seiten der Regierung zeigte sich Staatssekretär Alexander Pröll zuversichtlich, dass nicht nur die legistischen, sondern auch die notwendigen technischen und organisatorischen Anpassungen bis zum 1. September abgeschlossen sein werden. Die Vorbereitungen laufen ihm zufolge "auf Hochtouren".

Eine Novelle zum Parteiengesetz bringt neue Regeln für Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern.

Neue Regeln für Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern

Ins Plenum geschickt hat der Verfassungsausschuss außerdem eine Novelle zum Parteiengesetz. Damit soll die Mitwirkung von Büro- bzw. Kabinettsmitarbeiter:innen an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auch dann erlaubt werden, wenn diese Accounts im Besitz einer Partei sind. Der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) hatte das zuletzt als unzulässige Parteispende gewertet. Ähnliche Bestimmungen sind für den Fall vorgesehen, dass parlamentarische Mitarbeiter:innen für Abgeordnete Inhalte posten. Die FPÖ ist vor allem darüber empört, dass die Regelung rückwirkend gelten soll: Dadurch könnten ÖVP, NEOS und Grüne hohen Strafen entgehen, die der UPTS – nicht rechtskräftig – gegen die drei Parteien verhängt hat.