Ende April hat der Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für einen vorübergehenden Stopp des Nachzugs von Familienmitgliedern von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten nach Österreich beschlossen. Demnach kann die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug bzw. die Pflicht zur Entscheidung für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind und das per Verordnung festgestellt wurde. Ein entsprechender Schritt wurde nun gesetzt.
ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS stimmten im Hauptausschuss des Nationalrats einem entsprechenden Vorschlag der Regierung zu. Anträge auf Familiennachzug müssen demnach vorerst sechs Monate nicht bearbeitet werden. Die Frist für eine Entscheidung wird entsprechend gehemmt. Bis zu dreimal könnte die Verordnung laut Asylgesetz verlängert werden.
Innenminister Gerhard Karner wies darauf hin, dass in den letzten beiden Jahren 17.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen seien.