News 11.01.2024, 13:19

U-Ausschüsse nehmen ihre Arbeit auf

Mit ihren konstituierenden Sitzungen haben der COFAG- und der "Rot-Blaue Machtmissbrauch"-U-Ausschuss nun auch formell ihre Arbeit aufgenommen. Die Fraktionen wählten am 11. Jänner die Funktionen des Ausschusses, beschlossen, welche Auskunftspersonen sie laden wollen, und reichten zusätzliche Beweisanträge ein.

Ministerien und andere Bundesstellen haben nun bis 9. Februar Zeit, um die gewünschten Unterlagen an das Parlament zu liefern. Erst dann können die Fraktionen mit ihrer Prüfung beginnen und sich auf die Befragungen vorbereiten.

Die Befragungswochen werden zwischen beiden U-Ausschüssen alternieren, da die Parteien teilweise dieselben Abgeordneten in beide U-Ausschüsse schicken und sie sich nur so auf die Befragungen vorbereiten können. Der COFAG-U-Ausschuss soll seine Befragungen am 6. März beginnen, der "Rot-Blaue Machtmissbrauch"-U-Ausschuss die Woche darauf, am 13. März. Als letztmögliche Befragungstage wurden der 22. und 23. Mai ins Auge gefasst.

Beide Kontrollgremien untersuchen Amtsmissbrauch

Beide Untersuchungsausschüsse haben möglichen Machtmissbrauch im Fokus: SPÖ und FPÖ wollen sich in dem von ihnen eingesetzten Ausschuss die Entstehung der COFAG ebenso ansehen wie die Abwicklung der Förderungen. Die Parteien vermuten, dass ÖVP-nahe Firmen und Unternehmer:innen hier besser behandelt worden sind. Zusätzlich wollen die Fraktionen auch herausfinden, ob ÖVP-nahe Personen schnellere Verfahren oder mehr Zugang zu Informationen bekommen haben, durch die sie Vorteile hätten. Deshalb beginnt der Untersuchungszeitraum auch nicht mit 2020, sondern mit dem Beginn der türkis-blauen Regierung am 18. Dezember 2017.

Die ÖVP kontrolliert im Gegenzug das Agieren von roten und blauen Regierungsmitgliedern. Der Fokus soll hier auf dem Umgang mit Steuergeld liegen. Die ÖVP vermutet eine zweckwidrige Verwendung bei Inseraten, Studien und Auftragsvergaben. Auch in diesem U-Ausschuss wird die COFAG Thema werden: Die ÖVP möchte kontrollieren, ob SPÖ- oder FPÖ-nahe Unternehmer:innen bevorzugt worden sind.

Richterin mit Erfahrung

Den Vorsitz wird in beiden Fällen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) führen. Er kann sich jederzeit von Doris Bures (SPÖ) und Norbert Hofer (FPÖ) vertreten lassen. Sollten alle Nationalratspräsident:innen verhindert sein, übernehmen Abgeordnete den Vorsitz, die nicht den U-Ausschuss-Fraktionen angehören.

Verfahrensrichterin ist in beiden Ausschüssen Christa Edwards. Die Richterin des Oberlandesgerichts Wien bringt schon Erfahrung mit U-Ausschüssen mit, war sie doch schon stellvertretende Verfahrensrichterin im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss.

Die tatsächliche Arbeit des dritten und vierten U-Ausschusses dieser Legislaturperiode endet mit der Vorlage der Endberichte voraussichtlich am 1. Juli 2024. Formal enden die beiden U-Ausschüsse, wenn der Nationalrat die Endberichte zur Kenntnis genommen hat.