Mit ihren konstituierenden Sitzungen haben der COFAG- und der "Rot-Blaue Machtmissbrauch"-U-Ausschuss nun auch formell ihre Arbeit aufgenommen. Die Fraktionen wählten am 11. Jänner die Funktionen des Ausschusses, beschlossen, welche Auskunftspersonen sie laden wollen, und reichten zusätzliche Beweisanträge ein.
Ministerien und andere Bundesstellen haben nun bis 9. Februar Zeit, um die gewünschten Unterlagen an das Parlament zu liefern. Erst dann können die Fraktionen mit ihrer Prüfung beginnen und sich auf die Befragungen vorbereiten.
Die Befragungswochen werden zwischen beiden U-Ausschüssen alternieren, da die Parteien teilweise dieselben Abgeordneten in beide U-Ausschüsse schicken und sie sich nur so auf die Befragungen vorbereiten können. Der COFAG-U-Ausschuss soll seine Befragungen am 6. März beginnen, der "Rot-Blaue Machtmissbrauch"-U-Ausschuss die Woche darauf, am 13. März. Als letztmögliche Befragungstage wurden der 22. und 23. Mai ins Auge gefasst.