Der Untersuchungsausschuss soll untersuchen, ob Milliardär:innen mit ÖVP-Nähe bei Verwaltungsangelegenheiten von ÖVP-Regierungsmitgliedern bevorzugt wurden. Die das Kontrollgremium einsetzenden Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ definieren eine ÖVP-Nähe, wenn Personen an die ÖVP gespendet haben oder "um deren Unterstützung von der Österreichischen Volkspartei etwa im Zuge des ‚Projekt Ballhausplatz‘ geworben wurde", wie es im Einsetzungsverlangen steht. Der Untersuchungszeitraum liegt zwischen Dezember 2017 und November 2023.
Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf das Bundesministerium für Finanzen und die COFAG, die Covid-Finanzierungsagentur des Bundes, gelegt werden. Die COFAG war (meistens) für die Abwicklung der Corona-Hilfsleistungen des Bundes zuständig. Der U-Ausschuss hat insgesamt acht Fragen definiert, die er klären will. Darunter wie die COFAG zustande kam, wer bei der Ausgestaltung der COFAG-Förderungen mitbestimmt hat und wie viel Förderungen die betroffenen Personen bekamen. Aber auch, ob einzelne Personen privilegierten Zugang zu Informationen und Behörden bekamen und ob in allen Fällen der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz eingehalten wurde.