News 01.10.2025, 17:09

Ukraine-Vertriebene: Familienleistungen werden strenger geregelt

Obwohl dieser Personengruppe aufgrund der europäischen "Massenzustrom-Richtlinie" ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der EU bis 4. März 2026 zusteht, hatten die Regierungsfraktionen deren Zugang zu Familienleistungen im Frühjahr vorerst nur bis 31. Oktober 2025 verlängert. Im Familienausschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen nun die strengere Nachfolgeregelung beschlossen, von der rund 12.000 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern von 18.000 Kindern betroffen sind. Ausnahmebestimmungen gibt es jedoch für Personen, die jünger als 18 Jahre oder älter als 65 Jahre sind, Eltern mit Betreuungspflichten für ihre erheblich behinderten Kinder sowie für Personen, bei denen besonders berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.

Der Familienausschuss hat eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ukrainer:innen beschlossen.

AMS als Drehscheibe

Für die Grünen war nicht klar, ob davon auch Studierende, Personen mit Betreuungspflichten und all jene umfasst sind, die nicht in Österreich erwerbstätig sind. Die Freiheitlichen lehnten die Gesetzesänderung grundsätzlich ab, da Familienleistungen nur heimischen Familien zur Verfügung stehen sollten. Das Arbeitsmarktservice fungiere in Hinkunft als Drehscheibe in dieser Angelegenheit und werde maßgeschneiderte, individuelle Lösungen ermöglichen, erklärte Bundesministerin Claudia Plakolm.

Debatte über SOS-Kinderdörfer

Debattiert wurde im Familienausschuss auch über die schweren Vorwürfe gegen mehrere SOS-Kinderdörfer. Unter anderem soll es im SOS-Kinderdorf Moosburg zu schweren Übergriffen gekommen sein. Zwar sind seit dem Jahr 2020 grundsätzlich die Länder für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig, die Abgeordneten drängen Familienministerin Claudia Plakolm aber dazu, rasch einen runden Tisch einzuberufen, um über die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in diesem Bereich zu beraten. Dabei soll es auch um sogenannte "Care Leaver", also Jugendliche im Übergang zum Erwachsenenalter, und um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehen. Auch brauche es klare und ausgewiesene Beschwerdewege und verbesserte Rahmenbedingungen für das Personal, sind sich die Abgeordneten einig. Justizministerin Anna Sporrer wird ersucht, "die lückenlose Aufklärung der Vorfälle bestmöglich zu unterstützen".