Obwohl dieser Personengruppe aufgrund der europäischen "Massenzustrom-Richtlinie" ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der EU bis 4. März 2026 zusteht, hatten die Regierungsfraktionen deren Zugang zu Familienleistungen im Frühjahr vorerst nur bis 31. Oktober 2025 verlängert. Im Familienausschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen nun die strengere Nachfolgeregelung beschlossen, von der rund 12.000 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern von 18.000 Kindern betroffen sind. Ausnahmebestimmungen gibt es jedoch für Personen, die jünger als 18 Jahre oder älter als 65 Jahre sind, Eltern mit Betreuungspflichten für ihre erheblich behinderten Kinder sowie für Personen, bei denen besonders berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.
Der Familienausschuss hat eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ukrainer:innen beschlossen.