Als der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter nur wenige Wochen nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Jahr 2018 zu einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ernannt wurde, gab es viel Kritik in der Öffentlichkeit. Er ließ sich dann zwar bei Fällen, in die er in irgendeiner Form als Regierungsmitglied involviert war, wegen Befangenheit vertreten, den Anschein von Politiknähe konnte er aber nie ganz abschütteln. Künftig wird ein derartig rascher Wechsel zwischen Politik und VfGH nicht mehr möglich sein. Auf Basis eines Koalitionsantrags verständigte sich der Verfassungsausschuss darauf, eine dreijährige "Cooling-off-Phase" für VfGH-Richter:innen einzuführen, ähnlich wie es sie für die VfGH-Spitze bereits gibt.
Demnach dürfen Verfassungsrichter:innen in Hinkunft drei Jahre vor ihrer Ernennung nicht der Regierung, einer Landesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament angehört haben und auch nicht Angestellte bzw. Funktionäre einer politischen Partei gewesen sein. Die SPÖ ist überzeugt, dass solche Cooling-off-Phasen das Vertrauen der Bürger:innen in Institutionen stärken.