Alleinerziehende sollen künftig nicht mehr um ihre Unterhaltszahlungen gebracht werden, wenn ein Elternteil nicht zahlt. In der Tierhaltung gibt es neue Vorgaben und auch bei Energieausweisen von Gebäuden ändert sich etwas. Im Kampf gegen die Inflation wird mit 1. Juli die Mehrwertsteuer auf einzelne Grundnahrungsmittel gesenkt.
Vier Gesetze, die ab Juli gelten
Billigere Grundnahrungsmittel, eine Unterstützung für Alleinerziehende und neue Regeln bei der Tierhaltung: Was ändert sich?
1. Senkung der Mehrwertsteuer auf einzelne Grundnahrungsmittel
Bei Brot, Milch, Eiern, Butter, Nudeln, Reis, Mehl und einigen heimischen Obst- und Gemüsesorten wird die Mehrwertsteuer von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei rund 400 Mio. € und die Regierung geht davon aus, dass die Inflationsrate so um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden kann.
Ab 1. Juli sinkt die Mehrwertsteuer für ausgewählte Produkte auf 4,9 %.
Ein durchschnittlicher Haushalt würde sich mit der Maßnahme rund 100 € im Jahr ersparen, meinte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im Nationalrat.
2. Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Rund 35 Mio. € werden jährlich für die finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden zur Verfügung stehen, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Über 12.000 Kinder und Jugendliche sollen betroffen sein.
Der Fonds wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS & Grünen ins Leben gerufen.
Der Fonds soll auch einspringen können, wenn es ein Betretungsverbot gibt oder eine Frau in ein Frauenhaus flüchten musste. In besonderen Härtefällen kann es auch eine Einmalzahlung von bis zu 4.000 € geben.
3. Energieausweise für Gebäude
Mieterinnen und Mieter sollen künftig genauere Informationen über den Energiebedarf von Wohnungen oder Geschäftslokalen bekommen. Ab 1. Juli soll bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen neben dem Heizwärmebedarf zusätzlich der Endenergiebedarf angegeben werden.
Der Energiebedarf von Wohnungen und Geschäftslokalen soll besser ausgewiesen werden.
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie sollen Mieterinnen und Mieter künftig besser abschätzen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden.
4. Sachkundekurs für Hundebesitzerinnen & -besitzer
Eine weitere Neuerung kommt nicht nur aus dem Parlament, sondern auch aus dem Gesundheitsministerium: Nach der Änderung des Tierschutzgesetzes hat das Ministerium seine Tierhaltungsverordnung aktualisiert. Ab 1. Juli müssen alle, die zum ersten Mal Hunde, Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel halten wollen, einen Sachkundekurs machen. Darin sollen sie unter anderem über die Aufgaben und die Kosten informiert werden.