Bei der ersten Sitzung seit Tagungsbeginn am 20. September 2023 stehen sechs Volksbegehren auf der Tagesordnung. Die Anliegen der Unterzeichner:innen reichen von der Bekräftigung der immerwährenden Neutralität Österreichs über die Rettung von Lebensmitteln bis zum Wunsch nach Liveübertragungen von Untersuchungsausschüssen. Mit der Möglichkeit, Volksbegehren auch elektronisch unterstützen zu können, liegt das Instrument deutlich im Trend. Allein im Jahr 2023 haben bereits 13 Volksbegehren mindestens 100.000 Unterstützungen gesammelt und sind im Parlament eingelangt.
Volksbegehren: In wenigen Schritten zur direkten Demokratie
Mit sechs Volksbegehren befasst sich der Nationalrat am 20. September 2023. Das Instrument direkter Demokratie boomt, seit Volksbegehren auch elektronisch unterzeichnet werden können.
Themen
Bis ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss es eine Reihe an Schritten durchlaufen. Die Leitung und Durchführung von Volksbegehren übernimmt die Bundeswahlbehörde. Registriert werden müssen Volksbegehren jedoch im Innenministerium. Dafür braucht es eine:n Bevollmächtigte:n und eine Stellvertretung. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzestexte beinhalten, eine genaue Beschreibung des Anliegens ist ausreichend. Zudem muss es sich um eine Bundesangelegenheit handeln. Ein Volksbegehren kann sich jedoch auch um die Positionierung Österreichs in der EU drehen.
Die Kostenbeiträge eines Volksbegehrens belaufen sich derzeit auf 3.421,5 Euro. Ist das Volksbegehren erfolgreich, wird dieser Beitrag in der fünffachen Höhe rückvergütet.
Wie schafft es ein Volksbegehren ins Parlament?
Bis ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss es eine Reihe an Schritten durchlaufen. Die Leitung und Durchführung von Volksbegehren übernimmt die Bundeswahlbehörde. Registriert werden müssen Volksbegehren jedoch im Innenministerium. Dafür braucht es eine:n Bevollmächtigte:n und eine Stellvertretung. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzestexte beinhalten, eine genaue Beschreibung des Anliegens ist ausreichend. Zudem muss es sich um eine Bundesangelegenheit handeln. Ein Volksbegehren kann sich jedoch auch um die Positionierung Österreichs in der EU drehen.
Die Kostenbeiträge eines Volksbegehrens belaufen sich derzeit auf 3.421,5 Euro. Ist das Volksbegehren erfolgreich, wird dieser Beitrag in der fünffachen Höhe rückvergütet.
Die 100.000-Unterschriften-Marke
War die Registrierung erfolgreich, muss das Volksbegehren im Einleitungsverfahren von mindestens einem Promille der Wohnbevölkerung (derzeit 8.969 Personen) unterschrieben werden. Die Bevollmächtigten entscheiden selbst, wie viele Unterstützungen sie in dieser Phase sammeln wollen. Sie zählen bereits zu den 100.000 Unterschriften, die es für eine Behandlung im Parlament braucht.
Danach kommt es zum wohl bekanntesten Schritt eines Volksbegehrens: Der Eintragungswoche. Acht Tage lang kann das Volksbegehren von Wahlberechtigten unterstützt werden. Das ist persönlich bei einer beliebigen Gemeinde oder online, etwa per Handysignatur, möglich. Das Ziel sind mindestens 100.000 Unterschriften zu erzielen, dann wird das Volksbegehren im Nationalrat behandelt.
Parlamentarische Behandlung von Volksbegehren
Hat ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften erreicht, muss es im Parlament diskutiert werden. Die Inhalte bzw. Anliegen eines Volksbegehrens sind für den Nationalrat rechtlich nicht bindend. Die Abgeordneten beraten fallabhängig über eine Umsetzung.
Volksbegehren werden grundsätzlich wie andere Gesetzesinitiativen behandelt. Es gibt jedoch eine zeitliche Besonderheit: Volksbegehren werden meistens in einer sogenannten ersten Lesung während einer Nationalratssitzung in ihren Grundzügen besprochen. Danach werden sie, je nach Inhalt des Anliegens, den jeweiligen Ausschüssen zugewiesen. Der Ausschuss kann im Zuge seiner Beratungen Expert:innen zum Inhalt des Volksbegehrens hinzuziehen. Anders als Ausschusssitzungen, werden diese Expert:innen-Hearings öffentlich abgehalten und in der Mediathek des Parlaments live übertragen. Der Ausschuss hat vier Monate Zeit, um einen Bericht mit Empfehlungen für den Nationalrat zu erstellen. Darin können Gesetzes- bzw. Entschließungsanträge enthalten sein, die das Anliegen des Volksbegehren oder Teile davon umsetzen sollen. Der Ausschuss kann aber auch nur eine Empfehlung zur Kenntnisnahme des Volksbegehren empfehlen.
Behandlung im Nationalrat
Im Nationalrat wird das Volksbegehren diskutiert und über die Empfehlungen des Ausschusses abgestimmt. Auch im Plenum können die Abgeordneten weitere Gesetzesanträge einbringen, um das Anliegen des Volksbegehrens oder Teile davon zu beschließen. Kommt es jedoch nur zu einer Kenntnisnahme, folgen keine weiteren Schritte.