Mit einer Stellungnahme oder einer Unterstützung bringen Sie ihre Meinung zu einem politischen Vorhaben ein und brauchen dafür nicht länger als für die Bestellung eines Taxis. Es sind ein paar Klicks, notwendig ist dazu eine Mailadresse.
Wenige Klicks zur Beteiligung an der Politik
Worum geht es bei einer Stellungnahme?
In einer Stellungnahme können Sie ihre Argumente für oder gegen das Vorhaben, Verbesserungsvorschläge oder auch ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Ausdruck bringen. Stellungnahmen sind zu Ministerialentwürfen, Gesetzesinitiativen, Bürger:inneninitiativen und Petitionen möglich.
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung können – noch vor der parlamentarischen Behandlung – in Form von Ministerialentwürfen begutachtet werden. Innerhalb der vom Bundesministerium festgelegten Begutachtungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zu diesen Entwürfen abgeben.
Stellungnahmen anderer unterstützen
Wenn Sie nicht selber Stellung nehmen wollen, können Sie auch Stellungnahmen anderer unterstützen. Unterstützungen haben für die parlamentarischen Beratungen informativen Charakter. Sie vermitteln ein Stimmungsbild zu Gesetzesvorhaben und zu den Anliegen der Bürger:innen. Unterstützer:innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Das Begutachtungsverfahren – wie lange kann ich mich beteiligen?
Sie können zu Ministerialentwürfen bis zum Ende der Begutachtungsfrist sowie zu Gesetzesinitiativen, Bürger:inneninitiativen und Petitionen bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens Stellungnahmen abgeben.
Diese drei Felder können, müssen aber nicht ausgefüllt werden. Sie dienen als Anhaltspunkt dafür, welche Inhalte den Stellungnehmenden im Rahmen des Begutachtungsverfahrens besonders interessieren.
Die Begutachtungsfristen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes. Das parlamentarische Verfahren endet mit der Beschlussfassung im Bundesrat.