Drei Beschlüsse zur Energieversorgung hat der Wirtschaftsausschuss teils mehrheitlich, teils einstimmig auf den Weg gebracht. Mit einem neuen Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Mio. € für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Mio. € zur Vergabe bis 2026. Mit den Förderungen soll für die Ziele der Klimaneutralität und der österreichischen Wasserstoffstrategie der Anteil von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich erhöht werden. Dafür sprachen sich ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS aus.
Zudem sollen zur Absicherung der Versorgungssicherheit Gasversorger ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen. Das Paket passierte den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen. Aufgrund von Verfassungsbestimmungen ist im Plenum des Nationalrats für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die damit noch offen bleibt. In diesen Konzepten sollen Maßnahmen sowohl für den Fall eines Ausfalls von Gaslieferungen, als auch zur schrittweisen Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas dargelegt werden. Die erstmalige Übermittlung der Konzepte an die Regulierungsbehörde E-Control soll laut Entwurf bis zum 1. Oktober 2024 erfolgen. Enthalten ist in dieser Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien etwa auch eine Verlängerung des Ausgleichs für Mehrkosten von Energieunternehmen durch den Ausstieg aus russischem Erdgas sowie eine Verlängerung der strategischen Gasreserve.