News 04.06.2024, 20:58

Wirtschaftsausschuss: Beschlüsse zu Wasserstoff und Energiepreisen

Drei Beschlüsse zur Energieversorgung hat der Wirtschaftsausschuss teils mehrheitlich, teils einstimmig auf den Weg gebracht. Mit einem neuen Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Mio. € für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Mio. € zur Vergabe bis 2026. Mit den Förderungen soll für die Ziele der Klimaneutralität und der österreichischen Wasserstoffstrategie der Anteil von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich erhöht werden. Dafür sprachen sich ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS aus.

Zudem sollen zur Absicherung der Versorgungssicherheit Gasversorger ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen. Das Paket passierte den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen. Aufgrund von Verfassungsbestimmungen ist im Plenum des Nationalrats für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die damit noch offen bleibt. In diesen Konzepten sollen Maßnahmen sowohl für den Fall eines Ausfalls von Gaslieferungen, als auch zur schrittweisen Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas dargelegt werden. Die erstmalige Übermittlung der Konzepte an die Regulierungsbehörde E-Control soll laut Entwurf bis zum 1. Oktober 2024 erfolgen. Enthalten ist in dieser Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien etwa auch eine Verlängerung des Ausgleichs für Mehrkosten von Energieunternehmen durch den Ausstieg aus russischem Erdgas sowie eine Verlängerung der strategischen Gasreserve. 

Preismissbrauch am Energiesektor soll verhindert werden

Eine einstimmig befürwortete neue Bestimmung zielt darauf ab, Energieversorgungsunternehmen Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu verbieten, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden. Konkret soll Preismissbrauch verhindert und dadurch die Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern verbessert werden. Energieversorgungsunternehmer sollen aber die Möglichkeit haben, zu beweisen, dass eine Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Bestimmung soll mit 31. Dezember 2027 befristet werden.

Beraten hatten die Abgeordneten zuvor mit Energieministerin Leonore Gewessler und dem Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch und Alfons Haber, auch den Tätigkeitsbericht der E-Control für 2023.