Die geplante Reform beim Arbeitslosengeld begründete ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf im Ausschuss damit, dass sich ein Zuverdienst häufig negativ auf die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt auswirke. Es soll laut Korinna Schumann aber Ausnahmen vom Zuverdienst-Aus geben. Wer neben seinem eigentlichen Job schon geringfügig beschäftigt war, soll diese Beschäftigung fortsetzen können, wenn er arbeitslos wird. Auch ältere Arbeitslose – begrenzt auf ein halbes Jahr – sowie ältere Langzeitarbeitslose sollen geringfügig dazuverdienen dürfen. Schumann kündigte überdies ein Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze im nächsten Jahr an.
Sozialministerin Schumann informierte die Abgeordneten über geplante Änderungen beim Arbeitslosengeld