News 09.04.2025, 21:07

Zuverdienstmöglichkeit zu Arbeitslosengeld soll weitgehend entfallen

Die geplante Reform beim Arbeitslosengeld begründete ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf im Ausschuss damit, dass sich ein Zuverdienst häufig negativ auf die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt auswirke. Es soll laut Korinna Schumann aber Ausnahmen vom Zuverdienst-Aus geben. Wer neben seinem eigentlichen Job schon geringfügig beschäftigt war, soll diese Beschäftigung fortsetzen können, wenn er arbeitslos wird. Auch ältere Arbeitslose – begrenzt auf ein halbes Jahr – sowie ältere Langzeitarbeitslose sollen geringfügig dazuverdienen dürfen. Schumann kündigte überdies ein Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze im nächsten Jahr an.

Sozialministerin Schumann informierte die Abgeordneten über geplante Änderungen beim Arbeitslosengeld

Teilpension und Sozialhilfe

Die Teilpension soll Schumann zufolge dazu beitragen, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. "Zwei Tage nehme ich meine Pensionsleistung in Anspruch, drei Tage gehe ich noch arbeiten", veranschaulichte sie an einem Beispiel das Regierungsvorhaben. Gleichzeitig versicherte sie, dass die Altersteilzeit nicht abgeschafft, sondern in ein System mit der neuen Teilpension verwoben werde. Auch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 67 Jahre schloss sie aus.

Noch keine Details konnte Schumann in Bezug auf die angestrebte Vereinheitlichung der Sozialhilfe und auf die Kindergrundsicherung nennen. Hier sei man "erst am Beginn der Reise", bat sie die Abgeordneten um Geduld. Ziel sei es jedenfalls, Sozialhilfebezieher:innen, die arbeitsfähig seien, "in Richtung AMS zu bringen". Bei der Kindergrundsicherung sollen Sachleistungen eine wesentliche Rolle spielen. Weitere Themen der Aussprache mit der Ministerin waren die neue Form der Bildungskarenz, das große Loch im Ausgleichstaxfonds, die Fachkräftestrategie und die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen.

Behindertenanwältin Christine Steger berichtete im Sozialausschuss über Probleme von Menschen mit Behinderungen

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Auf Basis des Jahresberichts der Behindertenanwaltschaft befassten sich die Abgeordneten im Ausschuss darüber hinaus mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Die Behindertenanwaltschaft beschäftigte sich im Jahr 2023 mit 10 % mehr Diskriminierungsfällen von Menschen mit Behinderungen als im Vorjahr, zeigt der Bericht. Behindertenanwältin Christine Steger ortete Verbesserungsbedarf beim Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen.

Zahlreiche Anträge der Opposition – etwa zu Bildungskarenz, fairen Arbeitsbedingungen für Essenszusteller:innen und Verbesserungen in der Pflege – wurden von den Koalitionsparteien vertagt.