News 24.11.2023, 17:58

Zwei Untersuchungsausschüsse zu möglichem Machtmissbrauch

Gleich zwei Verlangen auf Untersuchungsausschüsse wurden in der Nationalratssitzung am 24. November eingebracht. Mit einem "COFAG-Untersuchungsausschuss" wollen SPÖ und FPÖ prüfen, ob eine "Zweiklassenverwaltung" zugunsten ÖVP-naher Milliardäre vorliegt, insbesondere bei Auszahlungen der COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG). Die ÖVP wiederum möchte mit ihrem "Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" die zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder unter SPÖ- und FPÖ-Regierungsbeteiligungen thematisieren. In den Untersuchungsausschüssen soll erhoben, ob gesetzliche Bestimmungen umgangen oder verletzt wurden und ob dem Bund oder anderen Rechtsträgern Schaden entstanden ist.

COFAG-Untersuchungsausschuss

Der von SPÖ und FPÖ verlangte Untersuchungsausschuss soll eine eventuelle bevorzugte Behandlung von Personen durchleuchten, denen ein Vermögen von zumindest einer Milliarde Euro zugerechnet werden kann und die die ÖVP etwa durch Spenden unterstützt haben oder um deren Unterstützung von der ÖVP geworben wurde. Der Fokus der Untersuchungen soll auf der COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) liegen sowie deren Zahlungen an der Volkspartei nahestehenden Milliardäre. Als weitere Beweisthemen werden im Verlangen angeführt: "Informationsweitergabe und Informationen", "Kooperationen staatsnaher Unternehmen mit ÖVP-nahen Milliardären" und die "staatliche Aufsicht". Der zu untersuchende Zeitraum soll sich laut Verlangen vom 18. Dezember 2017 bis zum 23. November 2023 erstrecken.

Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss

In dem von ihr verlangten Untersuchungsausschuss möchte die Volkspartei die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ zwischen 2007 und 2020 unter die Lupe nehmen. Es geht ihr darum, Klarheit über die Rolle der Sozialdemokrat:innen und Freiheitlichen bei der Vergabe von Inseraten zu schaffen, bei Medienkooperationen, Umfragen, Gutachten, Studien und Aufträgen an Werbeagenturen. Ebenso soll die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung thematisiert werden. Erfasst werden soll auch die Tätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Der von der ÖVP verlangte Untersuchungsausschuss hat auch die COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) zum Inhalt. Dabei interessiert die ÖVP-Fraktion, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen aus "unsachlichen Gründen" über Steuerbegünstigungen, Steuernachlässe oder andere Begünstigungen bevorzugt behandelt worden sind.

Untersuchungsausschüsse und die nächsten Schritte

Nach dem Einbringen heute werden die beiden Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser muss binnen insgesamt acht Wochen die formale Korrektheit der Initiative prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss fassen sowie die Verfahrensrichterin bzw. den -richter und die Verfahrensanwältin bzw. den -anwalt wählen. Die Beratungen muss der Ausschuss dann binnen vier Wochen aufnehmen. Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss die beantragten U-Ausschüsse nicht, da sowohl SPÖ plus FPÖ sowie die ÖVP das notwendige Einsetzungsquorum von einem Viertel der Abgeordneten (46) erreichen. Sollte es zu Differenzen über die korrekte Formulierung des Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

Aufgrund des nahenden Endes der Legislaturperiode werden die beiden heute eingebrachten Untersuchungsausschüsse nicht die vorgesehenen 14 Monate für ihre Tätigkeit ausschöpfen können. Bei Auflösung des Nationalrats vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode hat der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit Kundmachung eines entsprechenden Bundesgesetzes zu beenden und nach Maßgabe der Fristen Bericht zu erstatten. Nach dem zuletzt abgeschlossenen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss wären die beiden heute eingebrachten Untersuchungsausschüsse der 28. und 29. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik.