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Mindestsicherung von Nationalrat und Bundesrat beschlossen

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SozialhilfebezieherInnen sollen ab dem Herbst in ganz Österreich eine auf einheitlichen Kriterien basierende staatliche Unterstützung bekommen. Die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde vom Nationalrat und vom Bundesrat noch rechtzeitig vor der Tagungspause genehmigt. Somit können die neuen Bestimmungen, eine rechtzeitige Umsetzung in den Ländern vorausgesetzt, am 1. September in Kraft treten.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung beträgt im Jahr 2010 744 € für eine Einzelperson bzw. 1.116 € für Paare, wobei der im Betrag enthaltene Wohnkostenanteil von 25 %, je nach Höhe der tatsächlichen Wohnkosten, variabel ist. Sie muss zumindest zwölfmal jährlich ausbezahlt werden. Für Kinder sind Zuschläge von monatlich 134 € (bzw. 112 € ab dem 4. Kind) vorgesehen. Wer eine Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist Arbeitswilligkeit, außerdem darf der bzw. die Betroffene keine eigenen Ersparnisse besitzen und muss bei längerem Bezug vorhandenes Vermögen verwerten.