Rot-Weiß-Rot-Card und Anti-Lohndumping im Ausschuss debattiert
Mit mehreren arbeitsrechtlichen Fragen hat sich der Sozialausschuss am Dienstag beschäftigt. Dabei diskutierten die Nationalratsabgeordneten mit Bundesminister Rudolf Hundstorfer unter anderem die Einführung der "Rot-Weiß-Rot-Card" sowie das Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Beide Regierungsvorlagen passierten den Ausschuss letztendlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP.
In der Debatte betonten die MandatarInnen von SPÖ und ÖVP ihre Zufriedenheit mit den Regierungsplänen. Die SPÖ bezeichnete etwa die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Card als den richtigen Schritt zur richtigen Zeit. Sie treffe die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarktes. Auch die ÖVP betonte, es handle sich dabei um eine wichtige Neuerung für die Beschäftigung qualifizierter ausländischer Fach- und Schlüsselkräfte.
Konkret soll durch die Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz das bisherige Quotensystem für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte durch ein Punktesystem abgelöst werden. Um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten, müssen hochqualifizierte InteressentInnen etwa mindestens 70 von maximal 100 Punkten erreichen. Fachkräfte in so genannten Mangelberufen müssen hingegen 50 von 75 Punkten erlangen. Die Punktzahl errechnet sich unter anderem aus der Ausbildung und Berufserfahrung, aber auch Deutschkenntnisse und das Alter spielen eine Rolle.
Opposition: Missbrauch und Schwierigkeiten bei Qualifikationsüberprüfung drohen
Die Oppositionsparteien wollten die Euphorie von SPÖ und ÖVP nicht ganz teilen. Die FPÖ meinte etwa, die Regelung öffne Missbrauch Tür und Tor, da hochqualifizierte Arbeitskräfte nach zehn Monaten in einem österreichischen Unternehmen ungebremsten Zugang zum Arbeitsmarkt erhielten – unabhängig davon, ob sie weiterhin in ihrem Ausbildungsfeld tätig seien. Dadurch ergebe sich auch die Möglichkeit der "Einwanderung in das Sozialsystem".
Die Grünen kritisierten wiederum, dass die "Rot-Weiß-Rot-Card" eine "Zweiklassengesellschaft" unter den AnwärterInnen einführe. Außerdem sei die Überprüfung der im Ausland erworbenen Qualifikationen nur schwer möglich. Das machten sie daran fest, dass auch bereits jetzt zahlreiche ausländische Ärztinnen und Ärzte in Österreich als Taxifahrer arbeiteten, weil ihre Qualifikationen nicht anerkannt würden. Dasselbe Problem ortete auch das BZÖ.
Hundstorfer weist Kritik zurück
Sozialminister Hundstorfer erwiderte auf die Kritik, dass die Überprüfung der Qualifikationen sehr wohl funktioniere. Diese werde bereits seit 2007 sehr erfolgreich bei der Anwerbung von Fachkräften für Mangelberufe durchgeführt. In Richtung der Freiheitlichen meinte der Minister, dass man nicht davon ausgehen könne und solle, Hochqualifizierte kämen ins Land, um Missbrauch zu betreiben. Außerdem hätte gerade diese Gruppe der ArbeitnehmerInnen die geringste Arbeitslosenquote zu verzeichnen.
Zukünftig Strafen für Lohn- und Sozialdumping
Ähnlich verliefen die Fronten in der Frage des neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Dieses soll vor allem in Hinblick auf die vollständige Öffnung des österreichischen Marktes für Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Staaten vor wettbewerbsverzerrenden Löhnen schützen. Die Regierung sieht deshalb verstärkte Überprüfung von ArbeitgeberInnen anhand der Lohnunterlagen ihrer MitarbeiterInnen vor, die künftig auf Deutsch zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei zu geringer Bezahlung drohen den betroffenen Unternehmen künftig Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen gegen das Gesetz können ausländischen Unternehmen zudem vom österreichischen Markt ausgeschlossen werden.
Die Oppositionsparteien witterten hinter dem Gesetz zwar einen guten Ansatz, sprachen ihm jedoch ab, wirklich etwas gegen Lohndumping ausrichten zu können. Die FPÖ bezeichnete es als "Placebo", da ausländische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im Ausland anstellen, kaum zu kontrollieren seien. Auch das BZÖ sah das ähnlich, da die geplante Maßnahmen im Ausland nicht durchsetzbar seien. Zudem überhäufe man österreichische UnternehmerInnen mit neuerlichem Bürokratieaufwand. Die Grünen hielten es für unwahrscheinlich, dass mit diesem Gesetz Lohn- und Sozialdumping verhindert werde, da etwa korrekte Lohnunterlagen noch nicht hießen, dass auch der angegebene Lohn bezahlt werde.
SPÖ und ÖVP sehen wirksames Instrument gegen Wettbewerbsverzerrung
Die ÖVP betonte hingegen, die neue Regelung sei in Kombination mit der Rot-Weiß-Rot-Card und dem Fremdenrechtspaket eine sehr gute Vorbereitung auf den 1. Mai, an dem der österreichische Arbeitsmarkt vollständig geöffnet wird. Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping schütze dabei sowohl österreichische ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen vor Wettbewerbsverzerrung. Auch die SPÖ sah mit dem Gesetz den faire Wettbewerb, gerade auch in grenznahen Gebieten, gesichert. Zudem hätten die Behörden damit endlich angemessene Sanktionsmöglichkeiten bei Lohndumping an der Hand.
Dass das Gesetz nicht nur für die Öffnung des Arbeitsmarktes, sondern auch für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bei ÖsterreicherInnen gemacht werde, betonte Sozialminister Hundstorfer. Um die geplanten Kontrollen auch bei ausländischen Firmen effektiv durchführen zu können, führe er zudem bereits Gespräche mit den zuständigen Stellen in den betroffenen Ländern.
Detaillierte Berichte zur Ausschusssitzung entnehmen Sie bitte den Meldungen des Pressedienstes des Parlaments.