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Bundesheerkommission nützt Rederecht im Verteidigungsausschuss

In der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses am Donnerstag haben die Nationalratsabgeordneten unter anderem die Berichte der Parlamentarischen Bundesheerkommission aus den Jahren 2006 bis 2009 diskutiert. Zu diesem Anlass hatten die drei Vorsitzenden dieses unabhängigen Prüforgans des Nationalrates erstmals die Möglichkeit, von ihrem Rederecht im Ausschuss Gebrauch zu machen.

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Dabei zeigten sich der amtsführende Vorsitzende Paul Kiss von der ÖVP und seine beiden Präsidiumskollegen, der Freiheitliche Walter Seledec und Anton Gaál als Vertreter der SPÖ, höchst erfreut über die erstmalige Möglichkeit, sich vor den Abgeordneten zu äußern. Kiss lobte in seinem einleitenden Statement die konstruktive Arbeit der Bundesheerkommission, in der seit Jahren Beschlüsse einstimmig über die Parteigrenzen hinweg beschlossen würden. Eingehend auf die Berichte der Jahre 2006 bis 2009 war Kiss zufrieden, dass die Zahl der Beschwerden insgesamt, vor allem aber die Zahl der Beschwerden von Grundwehrdienern, signifikant zurückgegangen sei.

Vorsitzender Gaál freute sich besonders über die steigende Zahl der Soldatinnen im österreichischen Bundesheer. Diese hätten einen sehr positiven Einfluss auf die Truppe, erklärte er und wünschte sich gleichzeitig, dass noch mehr Frauen in die Armee eintreten würden. Seledec wiederum unterstrich die gute Zusammenarbeit der Parlamentarischen Bundesheerkommission mit dem Verteidigungsministerium und Minister Norbert Darabos. Dieser nehme die Arbeit des Organs sehr ernst und lasse die Empfehlungen der Kommission in seine Arbeit einfließen.

Auch die Abgeordneten der fünf Parlamentsfraktionen nahmen das Rederecht der Vorsitzenden äußerst positiv auf. Sie betonten die Bedeutung der Arbeit der Kommission für den Nationalrat und im Besonderen für die Angehörigen des österreichischen Bundesheeres.

Das neue Rederecht

Die nunmehrige "Rede-Premiere" der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission wurde durch eine entsprechende Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates im vergangenen Jahr ermöglicht, der eine Änderung des Wehrgesetzes voranging. Mit den neuen Rechten kommen jedoch unter Umständen auch neue Pflichten auf die Vorsitzenden der Bundesheerkommission zu: Der Nationalrat kann nach den nunmehrigen Änderungen nämlich auch die Anwesenheit des Kommissionspräsidiums im Ausschuss verlangen.

Die drei Vorsitzenden werden vom Nationalrat gewählt, die restlichen sechs Mitglieder von den Parteien gemäß deren Mandatsstärke im Hauptausschuss entsandt. Die Funktionsperioden betragen jeweils sechs Jahre, wobei die aktuelle Periode am 1. Jänner 2009 begonnen hat.

Anlaufstelle für Beschwerden

Die Aufgabe der Parlamentarischen Bundesheerkommission ist es, Beschwerden von SoldatInnen und Wehrpflichtigen entgegenzunehmen, zu prüfen und Empfehlungen über das weitere Vorgehen zu beschließen. Das Organ kann jedoch auch bei einem Verdacht auf Missstände im militärischen Dienstbereich von sich aus prüfend tätig werden. Jedes Jahr legt die Bundesheerkommission dem Nationalrat einen Jahresbericht vor. Eingerichtet wurde die Parlamentarische Bundesheerkommission übrigens bereits 1955, damals allerdings unter dem Namen "Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten".

Weitere Punkte auf der Tagesordnung

Neben den Berichten der Parlamentarischen Bundesheerkommission debattierten die Abgeordneten am Donnerstag zudem über eine Ministeranklage gegen Verteidigungsminister Norbert Darabos, die Beendigung des Assistenzeinsatzes in der Grenzregion sowie die Aussetzung der Wehrpflicht.

Mehr zur Parlamentarischen Bundesheerkommssion

Einen detaillierten Bericht zur Sitzung des Landesverteidigungsausschusses entnehmen Sie bitte der Meldung des Pressedienstes des Parlaments.