Hintergrund: Gemeinsame europäische Asyl- und Einwanderungspolitik
Am Dienstag berieten sowohl der Innen- als auch der EU-Unterausschuss Fragen zum Fremden- und Asylrecht. Während sich der Innenausschuss mit konkreten Änderungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Fremdenpolizeigesetzes sowie des Asylgesetzes auseinandersetzte, diskutierten die Abgeordneten im Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union den aktuellen Entwicklungsstand auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationssystem.
Die Grundlagen für ein EU-weit einheitliches Asyl- und Migrationswesen wurden bereits 1999 auf der Tagung des Europäischen Rates in Tampere formuliert und später im Haager Programm aus dem Jahr 2004 weitergeführt. Die beiden Übereinkommen sahen jeweils Arbeitsprogramme für einen fünfjährigen Zeitraum vor. So sollten in einem ersten Schritt Mindestnormen z.B. für den Schutz von Asylwerbern, die Aufnahmebedingungen sowie Richtlinien für die rechtlichen Verfahren erarbeitet und umgesetzt werden.
Solidarität unter Mitgliedsstaaten rückt in Vordergrund
Nach der Festlegung besagter Mindeststandards stand in den fünf Jahren nach der Verabschiedung des Haager Programms durch den Europäischen Rat die Schaffung eines gemeinsamen Asylwesens im Vordergrund. So sollten die Verfahren in den Mitgliedsstaaten vereinheitlicht und auch der Status von Asylwerbern in der gesamten EU angeglichen werden. Auch verstärkte Solidarität und Zusammenarbeit unter den Mitgliedsstaaten sowie mit Herkunfts- und Transitländern sah das Haager-Programm vor.
Aktuell: Das Stockholmer Programm
Aufbauend auf den vorangegangenen Beschlüssen bildet deshalb derzeit das Stockholmer Programm mit dem Titel "Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger" die Grundlage für das Erreichen des Ziels einer gemeinsamen europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik.
Das 2009 verabschiedete Arbeitsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 betont erneut die Bedeutung der Solidarität unter den Mitgliedsstaaten sowie die Teilung der Verantwortung gerade im Asylbereich, etwa durch Rücksichtnahme auf die nationalen Gegebenheiten und Kapazitäten. Durch die Schaffung eines Unterstützungsbüros für Asylfragen will die EU zudem die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten vereinfachen. Besondere Aufmerksamkeit widmeten die Verantwortlichen im Stockholmer Programm auch der Vernetzung verschiedener Aspekte der Einwanderungspolitik. So soll der verstärkte Kampf gegen illegale Einwanderung mit Fragen legaler Migration, aber auch der Entwicklungspolitik verknüpft werden.
Neben den Themenfeldern gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik behandeln das Stockholmer Programm und seine Vorgänger auch verschiedene Bürgerrechte, Maßnahmen zum Schutz vor Kriminalität und Fragen der Justiz.
Detaillierte Berichte zu den beiden Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte den Meldungen des Pressedienstes des Parlaments.