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Gesetzesinitiative des Bundesrates: Gemeinden sollen enger zusammenarbeiten können

Der Bundesrat will den österreichischen Gemeinden eine engere Zusammenarbeit ermöglichen. Zu diesem Zweck brachte Bundesratspräsident Gottfried Kneifel und der Vorsitzende der SPÖ-Bundesratsfraktion Gerald Klug in der Plenarsitzung am Mittwoch, demn 1. Juni, einen Antrag auf Änderung der Bundesverfassung ein. Dieser wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Freiheitlichen angenommen.

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Die Gesetzesinitiative sieht die Streichung bestimmter Einschränkungen in der Bundesverfassung vor und will Gemeinden dadurch die Möglichkeit geben, sich zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen – sogar länderbergreifend. Auch das Schließen von Vereinbarungen zwischen Gemeinden soll künftig möglich werden. Weiters will der Bundesrat mit dem Antrag Bezirksverwaltungsbehörden die sprengelübergreifende Kooperation ermöglichen um etwa bestimmte, sehr selten nachgefragte Kompetenzen an einem Standort zu konzentrieren. Gängige Leistungen sowie der Parteienverkehr sollen davon nicht betroffen sein.

Durch die neuen Möglichkeit für Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden ergebe sich laut den AntragsstellerInnen enormes Einsparungspotenzial. Wie groß dieses sei, hänge natürlich vom Umfang der Nutzung der neuen Rechte ab. Das Institut für Volkswirtschaft der Universität Linz beziffert die Höhe der möglichen Einsparungen aber mit bis zu einer Milliarde Euro.

Hintergrund: Gesetzesinitiativen des Bundesrates

Der weitaus größte Teil der Gesetzesinitiativen nimmt seinen Ursprung im Nationalrat bzw. wird von der Bundesregierung angeregt. Nimmt der Nationalrat diese an, so besteht für den Bundesrat grundsätzlich nur die Möglichkeit, dagegen Einspruch oder keinen Einspruch zu erheben. Gesetzesinitiativen können jedoch auch im Bundesrat ihren Ausgang nehmen. Bisher nahm die Länderkammer dieses Recht aber nur äußerst selten wahr.

Jede Bundesrätin bzw. jeder Bundesrat hat die Möglichkeit, einen Selbständigen Antrag auf Gesetzesinitiative des Bundesrates zu stellen. Dieser Antrag muss von mindestens drei Mitgliedern der Länderkammer unterstützt werden. In der Regel wird ein entsprechender Antrag zur Vorberatung an einen Ausschuss des Bundesrates zugewiesen. Im aktuellen Fall der Initiative Kneifels und Klugs wurde jedoch auf die Vorberatung verzichtet und der Antrag direkt im Plenum diskutiert. Dies ist möglich, wenn zwei Drittel der in der Plenarsitzung anwesenden Bundesrätinnen und Bundesräte diesem Ansinnen vor Eingang in die Tagesordnung zustimmen.

Erteilen die Mitglieder der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments dem Selbständigen Antrag auf Gesetzesinitiative die mehrheitliche Zustimmung, so geht der Antrag an den Nationalrat, wo er wie jede andere Gesetzesinitiative behandelt wird.