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Taktisches Wählen nicht mehr möglich

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Reformbedarf

2007 wurde die Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief eingeführt, ein Mittel, um die Wahlbeteiligung der BürgerInnen möglichst hoch zu halten und gleichzeitig dem Trend der erhöhten Mobilität in der Gesellschaft gerecht zu werden. Die Nationalratswahl 2008 bestätigte das große Interesse der WählerInnen an dieser Form der Stimmabgabe, etwa 10% nützten die Möglichkeit. Fälle missbräuchlicher Handhabung der Briefwahl ließen aber den Ruf nach Reform laut werden. Mit der heute zur Abstimmung gebrachten Wahlrechtsnovelle werden Regelungen getroffen, um Missbrauch und Betrug weitestgehend auszuschließen. Reformiert werden auch die Bestimmungen betreffend die Wahlberechtigung von Strafgefangenen. Weiters wird der Wahlausschließungsgrund für die Mitglieder der ehemaligen Herrscherfamilie Habsburg-Lothringen bei der Bundespräsidentenwahl gestrichen.

Breiter Konsens zur Reform der Briefwahl

Während die FPÖ grundsätzliche Vorbehalte gegen die Briefwahl geltend machte, haben Regierungsparteien, BZÖ und Grüne einen weitgehenden Konsens erzielt. Abgeordneter Wilhelm Molterer (ÖVP) bewertete dies als ein demokratiepolitisch wichtiges Signal. Auch Klubobmann Josef Cap (SPÖ), Abgeordneter Ewald Stadler (BZÖ) und Abgeordnete Daniela Musiol (Grüne) zeigten sich überzeugt, mit der Wahlrechtsreform einen Schritt in Richtung Stärkung der Demokratie gemacht zu haben.

Wilhelm Molterer (ÖVP), der sich vom Hohen Haus verabschiedete, betonte in seiner letzten Rede, wie wichtig es sei, die Beteiligung an Wahlen attraktiv zu gestalten. Die Einführung der Briefwahl, von der ÖVP lange Zeit gefordert, sei ein "Meilenstein" gewesen. Missbrauch, der sich in der Praxis gezeigt habe, müsse abgestellt werden. Gleichzeitig bedürfe es weiterer Schritte, etwa der elektronischen Wahl, um die Demokratie voranzubringen. Klubobmann Cap (SPÖ) sieht die Forderung der SPÖ erfüllt, die Briefwahl missbrauchssicher zu gestalten. Die Grünen zeigten sich erfreut über die längst fällige Reform und nehmen für sich in Anspruch, wesentliche Verbesserungen im Schutz gegen Missbrauch der Briefwahl initiiert zu haben.

Geändert wurde der Modus für die Beantragung der Wahlkarte. Diese muss künftig schriftlich oder mündlich unter Nachweis der Identität beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Personen in Pflegeheimen darf die Wahlkarte nur persönlich zugestellt werden. ÜberbringerInnen dürfen diese nicht gleich wieder mitnehmen. Die Wahlkarten müssen am Wahltag bis spätestens 17.00 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sein.

Die FPÖ sieht durch die Briefwahl das Grundprinzip des geheimen, persönlichen und freien Wahlrechts verletzt und verweigerte daher die Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf. Die Briefwahl sei, so Abgeordneter Peter Fichtenbauer (FPÖ), zu einem "Instrument des Wahlbetrugs" geworden. Auch das BZÖ spricht von Schwindel mit dem Stimmzettel der BürgerInnen, sieht in der Novelle aber einen geglückten Versuch, Missbrauch nach Möglichkeit hintanzuhalten. Durch die neue Regelung werde vor allem taktisches Wählen nach Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses verhindert.

Wahlausschluss für Strafgefangene neu geregelt

Anlass für die Neuregelung war ein Erkenntnis des Europäischen Menschengerichtshofs. Ausschließungsgrund ist künftig eine vorsätzlich begangene Straftat mit einem Strafausmaß von mehr als fünf Jahren bzw. einem Jahr bei bestimmten Delikten, wie z.B. Landesverrat, Wahlbetrug und bestimmten Fällen von Amtsmissbrauch.

Habsburger-Paragraph gestrichen

Historische Exkurse boten die RednerInnen bei der Debatte über die Streichung des Wahlausschließungsgrundes "Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" bei Bundespräsidentenwahlen. Klubobmann Josef Cap (SPÖ) unterstrich, dass vermögensrechtliche Fragen durch diese Regelung unberührt bleiben. Für das BZÖ stehen diese Bedenken in der Tradition eines unangebrachten "Habsburgerkannibalismus".