Der Europäische Rat und sein Präsident: Wohin soll sich die EU entwickeln?
Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament Ende Mai 2014 stellen wir hier eine Auswahl der Institutionen und Organe der Staatengemeinschaft vor, deren Aufgabe es ist politische Strategien zu formulieren und Beschlüsse zu fassen: das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission.
Ein hochrangiges Gremium
28 Staats- und Regierungschefs Europas an einem Ort? Das klingt gewichtig und ist es auch. Es ist vermutlich ein Treffen des Europäischen Rates. Neben den Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten gehören ihm außerdem sein Präsident/seine Präsidentin und der Kommissionspräsident/die Kommissionspräsidentin an. Aber was genau tut diese Institution eigentlich? So viel vorweg: Der Europäische Rat erlässt keine Gesetze und nimmt auch nicht am Gesetzgebungsprozess der Union teil. Vielmehr legt er die Richtung fest, in die sich die EU weiterentwickeln soll und setzt entsprechende Prioritäten. Außerdem beschäftigt sich der Rat mit besonders wichtigen und sensiblen Themen, die nicht auf zwischenstaatlicher Ebene geregelt werden können. Einige Beispiele für Zielvorgaben des Rates aus der Vergangenheit sind etwa die Einführung des Euro oder die Einführung der Direktwahl des Europäischen Parlaments.
Zwei Tagungen pro Halbjahr
Für seine Arbeit trifft sich der Europäische Rat in der Regel zweimal pro Halbjahr in Brüssel – diese Treffen werden oft als EU-Gipfel bezeichnet. Der/die PräsidentIn beruft die Treffen ein und leitet sie. Bei Bedarf kann er/sie auch außerordentliche Sitzungen einberufen. An den Sitzungen nimmt außerdem der/die Hohe VertreterIn der Union für Außen- und Sicherheitspolitik teil. Seine Entscheidungen trifft der Europäische Rat im Konsens, in einigen Fällen muss er Entscheidungen einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit treffen. Die Ergebnisse der Tagungen hält der Rat in Schlussfolgerungen fest, an die sich der Rat der Europäischen Union zu halten hat.
Vorsicht: Verwechslungsgefahr!
Der Rat der Europäischen Union? Hier besteht Verwechslungsgefahr mit dem Europäischen Rat! Der Rat der EU wird auch Ministerrat genannt. Dieser ist ebenfalls ein Organ der Union, setzt sich aber aus den FachministerInnen der Mitgliedstaaten zusammen. Es gibt etwa den Rat der Finanzminister oder den Rat der Außenminister. Der Ministerrat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission für die Gesetzgebung in der EU verantwortlich.
Der/die PräsidentIn des Europäischen Rates
Der/die Präsidentin beruft nicht nur die Tagungen des Europäischen Rates ein. Er bereitet diese in Abstimmung mit dem Präsidenten/der Präsidentin der EU-Kommission auch vor und achtet dabei auf Kontinuität. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört auch, Zusammenhalt und Konsens im Rat zu fördern. Zudem legt der/die PräsidentIn dem Europäischen Parlament nach jedem Treffen der Staats- und Regierungschefs einen Bericht vor. Die Amtszeit des Präsidenten/der Präsidentin beträgt zweieinhalb Jahre, der Europäische Rat kann ihn einmal wiederwählen. Für die Wahl benötigt er/sie eine qualifizierte Mehrheit im Europäischen Rat. Während der Amtszeit darf er/sie kein Amt in einem Mitgliedstaat ausüben. Derzeit ist der Belgier Hermann van Rompuy Präsident des Europäischen Rates. Er befindet sich in seiner zweiten Amtszeit, die heuer am 30. November endet. Bevor van Rompuy das Amt im Dezember 2009 antrat, war er Belgischer Ministerpräsident.
- Website des Europäischen Rates
- Website des Ratspräsidenten Hermann van Rompuy
- Herman van Rompuy über die Arbeit des Europäischen Rats; Quelle: youtube/European Council
- Der Ablauf eines Ratstreffens; Quelle: youtube/European Council
- Weiterführende Informationen auf der Website des Österreichischen Parlaments:
- Informationen zur EP-Wahl 2014
- Die Institutionen (Organe) der EU