Jean-Claude Juncker zum EU-Kommissionspräsidenten gewählt
Am Dienstag, den 15. Juli 2014, haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments Jean-Claude Juncker während der Plenarwoche in Straßburg zum neuen Präsidenten der Europäischen Kommission gewählt. Für Juncker stimmten 422 der 751 EU-Abgeordneten. Vor der Europawahl Ende Mai hatten die im EU-Parlament vertretenen Fraktionen erstmals Spitzenkandidaten für dieses Amt aufgestellt. Juncker ist der Kandidat der Europäischen Volkspartei (EVP), die bei der Wahl die meisten Sitze im EU-Parlament erobern konnte.
Die Wahl Junckers war im Vorfeld nicht unumstritten. Mehrere Europäische Staats- und Regierungschefs, angeführt vom britischen Premier David Cameron, sprachen sich gegen den ehemaligen luxemburgischen Premierminister als neuen Kommissionspräsidenten aus. Bereits am EU-Gipfel Ende Juni zeichnete sich jedoch eine klare Mehrheit für den EVP-Kandidaten ab, da 26 von 28 EU Staats- und Regierungschefs ihre Unterstützung erklärten.
Wie geht es weiter?
Da Juncker nun gewählt ist, wird er in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Kandidaten bzw. Kandidatinnen für die Kommission vorschlagen. Die potenziellen EU-KommissarInnen müssen sich im Herbst einer Anhörung in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments entsprechend ihrer Ressorts stellen. Die KommissarInnen können ihre Arbeit erst nach der Bestätigung durch das EU-Parlament aufnehmen. Die Amtszeit der aktuellen Kommission endet mit 31. Oktober.
So wird der Kommissionspräsident gewählt
Die europäischen Parteien bestimmen Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor der Europawahl. Nach dem Urnengang beraten der Präsident des Europäischen Rates und das Europäische Parlament über einen möglichen Kandidaten bzw. eine mögliche Kandidatin für die Funktion. Dabei berücksichtigen sie das Wahlergebnis.
Der Präsident des Europäischen Rates schlägt dann den Staats- und Regierungschefs den/die AnwärterIn vor, diese entscheiden über den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit.
Zu guter Letzt muss der/die KommissionspräsidentIn vom EU-Parlament gewählt werden. Dafür ist eine absolute Stimmenmehrheit – mindestens 376 von 751 – nötig.