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Justiz: Änderungen im Bilanzrecht, im Urheberrecht und bei Gerichtsgebühren

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Der Justizausschuss des Nationalrats hat in seiner jüngsten Sitzung eine Reihe von Gesetzesvorschlägen aus dem Justizressort gebilligt. Unter anderem stimmten die Abgeordneten einer Modernisierung des Bilanzrechts, Adaptierungen im Urheberrechtsgesetz, einer engeren Zusammenarbeit der EU-Staaten in Strafsachen und der Einrichtung einer Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium zu. Außerdem ist vorgesehen, in familienrechtlichen Verfahren und in Pflegschaftsverfahren teilweise auf die Einhebung von Gerichtsgebühren zu verzichten und in Anlehnung an das internationale Völkerstrafrecht eine Reihe neuer Straftatbestände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Konkret geht es um diverse Kriegsverbrechen und das Verschwindenlassen von Personen.

Was das Bilanzrecht betrifft, nimmt die Regierung EU-weite Harmonisierungsbestrebungen auch zum Anlass, die Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen insgesamt zu durchforsten. So werden international nicht übliche Posten und Bilanzierungsmethoden beseitigt und die Rechnungslegungspflichten stärker an das Steuerrecht angepasst. Zudem werden die Strafdrohungen für Kleinstunternehmen bei nicht rechtzeitiger Offenlegung der Bilanz gesenkt. Im Urheberrecht wird die Verbreitung verwaister Werke, also von Werken, deren Urheber unbekannt oder nicht auffindbar ist, im Internet erleichtert.

Justizminister Wolfgang Brandstetter hielt zur Senkung der Gerichtsgebühren in Familienrechtssachen fest, der Zugang zum Gericht werde damit deutlich erleichtert. Minderjährigen würden die Gebühren beispielsweise völlig erlassen, man unterstütze also die schwächsten Personengruppen.

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