Erschwerter Zugang zu Pflegegeld ab 2015: Opposition bleibt bei Kritik
Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 wird ab kommendem Jahr erschwert. Der Sozialausschuss des Nationalrats machte trotz massiver Kritik der Opposition den Weg für eine entsprechende Novelle zum Bundespflegegeldgesetz frei. Betroffene müssen demnach künftig einen Pflegebedarf von 65 bzw. 95 Stunden pro Monat nachweisen, um Pflegegeld zugesprochen zu bekommen, das sind fünf bzw. zehn Stunden mehr als bisher. Damit sollen die steigenden Kosten der öffentlichen Hand für den Bereich Pflege gedämpft werden. Abgemildert wird der erschwerte Zugang durch eine zweiprozentige Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen ab dem Jahr 2016.
Vom Sozialausschuss gebilligt wurden außerdem zahlreiche Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht. So werden diverse Änderungen beim Rehabilitationsgeld vorgenommen und Eltern, die behinderte Kinder pflegen, pensionsrechtlich mit jenen Personen gleichgestellt, die nahe Angehörige betreuen. Zudem können Selbständige im Falle einer Notlage auch künftig Zuschüsse zur Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen beantragen. Im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) werden jene Bestimmungen neu gefasst, die regeln, wann am Hof mitarbeitende Kinder eigenständig versichert sind. Geändert wird auch das Notarversicherungsgesetz.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1166/2014
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1167/2014 (Notarversicherungsgesetz)