Tourismuswerbung muss Inserate im Ausland nicht mehr melden
Werbeeinschaltungen der österreichischen Tourismuswerbung in ausländischen Medien müssen künftig nicht mehr gemeldet werden, wenn sie sich ausschließlich an ein ausländisches Publikum richten. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte einer entsprechenden Lockerung des Medien-Transparenzgesetzes zu. Damit wollen die Abgeordneten die österreichische Tourismuswerbung von Verwaltungsaufwand entlasten. Basis für den einstimmigen Beschluss bildete ein Fünf-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Team Stronach und NEOS.
Rasch reagiert hat der Verfassungsausschuss auch auf ein EuGH-Urteil zum Dienstrecht für den öffentlichen Dienst: die Abgeordneten empfehlen auf Grundlage eines Regierungsvorschlags einstimmig einen vorläufigen Verjährungsverzicht.
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