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E-Zigaretten und E-Shishas dürfen bald nur noch in Trafiken verkauft werden

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E-Zigaretten und E-Shishas dürfen bald nur noch in Trafiken verkauft werden. Das gilt auch für Zubehör wie nikotinhaltige und aromatische Flüssigkeiten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat trotz massiver Kritik der NEOS und des Team Stronach auf Empfehlung des Finanzausschusses gefasst. Damit wollen die Abgeordneten Jugendliche besser schützen. Auch der Versandhandel aus dem Ausland wird verboten. Nicht unter das Verkaufsmonopol fallen nachfüllbare E-Shishas und ähnliche Produkte, allerdings sind die dafür notwendigen Liquids und Kartuschen ebenfalls nur in Trafiken erwerbbar. Um derzeit in diesem Bereich tätige Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen, sind Übergangsfristen bis zum 1. Oktober 2015 vorgesehen.

Die Änderung des Tabakmonopolgesetzes ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets zur Änderung diverser Steuergesetze und zur Bekämpfung von Abgabenhinterziehung. So wird etwa das Panschen von Diesel unter Strafe gestellt. Noch ausführlicher diskutieren wollen die Abgeordneten über zusätzliche Befugnisse für die Finanzbehörden, insbesondere was umfassende Zugriffe auf Polizei- und Telekomdaten betrifft – entsprechende Änderungen im Finanzstrafgesetz wurden vorerst aus dem Gesetzespaket gestrichen.

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