NEWS - ARCHIV

Krisenbanken sollen künftig ohne öffentliche Mittel abgewickelt werden

Dieser Artikel wurde archiviert.

In Schieflage geratene Banken sollen künftig ohne öffentliche Mittel saniert bzw. abgewickelt werden. Erste gesetzliche Schritte in diese Richtung wurden bereits im Jahr 2013 gesetzt, nun hat der Nationalrat einen ergänzenden Gesetzentwurf der Regierung gebilligt. Dieser gibt der Finanzmarktaufsicht umfassende Befugnisse bei der Sanierung und Abwicklung von Banken, zudem sieht er einen von den Geldinstituten zu speisenden Abwicklungsfonds vor. Zusammen mit der bereits beschlossenen Gläubigerbeteiligung (Bail-In) und strengeren Eigenkapitalvorgaben für Banken soll damit gewährleistet werden, dass Banken im Krisenfall Probleme aus eigener Kraft bewältigen können und der Steuerzahler auch im Pleitefall nicht einspringen muss.

Gestärkt wird auch die Versicherungsaufsicht. Überdies genehmigte der Nationalrat zusätzliche Finanzierungsbeiträge Österreichs für internationale Entwicklungshilfefonds. Die Nationalbank hat künftig die Aufgabe, eine umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen zu errechnen und zu veröffentlichen. Um privaten Sparvereinen nicht den Garaus zu machen, werden Spareinlagen bis zu einer jährlichen Einlagenobergrenze von 1.500 € je Sparvereinsmitglied von der Legitimationspflicht nach den Geldwäschebestimmungen ausgenommen.

Weitere Informationen: