Familienbeihilfe wird künftig automatisch ausgezahlt
Eltern, deren Kinder nach dem 30. April 2015 auf die Welt kommen, werden sich einen Amtsweg ersparen. Der Nationalrat stimmte einhellig für eine Gesetzesinitiative der Regierung, die vorsieht, die Familienbeihilfe künftig automatisch, ohne gesonderten Antrag, auszuzahlen. Wenn alle Voraussetzungen für den Bezug der Leistung vorliegen, werden die Daten aus dem Personenstandsregister elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt und die Familienbeihilfe überwiesen. Als Kosten für die technische Umsetzung der Gesetzesnovelle hat das Familienministerium einmalig knapp 800.000 € veranschlagt.
Vom Familienausschuss vertagt bzw. abgelehnt wurden hingegen zahlreiche Oppositionsanträge. Unter anderem ging es dabei um die Ausweitung von Familienleistungen, Fragen der Kinderbetreuung, die Abschaffung des Selbstbehalts bei Spitalsaufenthalten von Kindern, Kinderrechte und Kinderlärm.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 271/2015
- Parlamentskorrespondenz Nr. 241/2015(Ausschussberatungen)