Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird 2017 abgeschafft
Wer pro Monat nicht mehr als 405,98 € verdient, unterliegt grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht. FrühpensionistInnen und Arbeitslose können außerdem bis zu diesem Betrag dazuverdienen, ohne die Pension bzw. die staatliche Unterstützung zu verlieren. Neben der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze muss allerdings auch noch ein Tageslimit von 31,17 € beachtet werden, das nicht überschritten werden darf. Daran wird sich nun jedoch bald etwas ändern. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte mit breiter Mehrheit einem Gesetzespaket zu, dass neben zahlreichen anderen Neuerungen auch ein Aus für die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab dem Jahr 2017 bringt. Damit will man nicht zuletzt Unternehmen von Bürokratie entlasten. Die Grünen haben allerdings Bedenken, dass die Maßnahme zur missbräuchlichen Umgehung von normalen Arbeitsverhältnissen führen wird.
Zentraler Punkt des Gesetzespakets ist eine Änderung der Meldepflichten für Unternehmen, was die Anmeldung neuer ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung und die regelmäßige Übermittlung von Lohndaten betrifft. Außerdem werden die Verzugszinsen im Bereich des ASVG und der Gewerblichen Sozialversicherung halbiert. Dadurch wird es im Bereich der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu Einnahmeausfällen in der Höhe von rund 42 Mio. € pro Jahr kommen. Knapp 26 Mio. € entfallen dabei auf die Pensionsversicherung.
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