Crowdfunding: Gesetzentwurf hat Wirtschaftsausschuss passiert
Der von der Regierung vorgelegte Entwurf für ein Alternativfinanzierungsgesetz hat den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats passiert. Die Abgeordneten stimmten den neuen Bestimmungen über alternative Finanzierungsinstrumente für Unternehmen einhellig zu. Sie erwarten sich davon eine Belebung des Wirtschaftsstandorts. Auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich zufrieden.
Ziel des Alternativfinanzierungsgesetzes ist es, Crowdfunding, also die Finanzierung von Unternehmen und Start-ups durch viele kleine UnterstützerInnen, zu erleichtern. Das ist etwa für UnternehmensgründerInnen interessant, die zur Umsetzung einer Geschäftsidee Startkapital brauchen, von Banken aber keine Kredite bekommen. Im Sinne des Anlegerschutzes soll ein Investor grundsätzlich nur 5.000 € in ein Projekt stecken können, überdies sind bestimmte Mindeststandards für Crowdfunding-Plattformen und Informationspflichten für Emittenten vorgesehen. Ein volles Kapitalmarktprospekt ist künftig erst ab einem Emissionsvolumen von 5 Mio. € - statt wie derzeit 250.000 € - erforderlich. Zwischen 1,5 Mio. € und 5 Mio. € gilt eine vereinfachte Prospektpflicht.
Der Wirtschaftsausschuss hat auch zahlreichen weiteren Gesetzentwürfen zugestimmt, darunter einem neuen Energie-Infrastrukturgesetz und einer Gewerbeordnungs-Novelle. Letztere bringt unter anderem eine gewerberechtliche Trennung von PersonenbetreuerInnen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung und von Vermittlungsstellen. Diskussionsgegenstände im Ausschuss waren auch ein aktueller Tätigkeitsbericht der Energie-Control und die anhaltende Konjunkturflaute.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 614/2015 (Crowdfunding)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 612/2015 (Konjunkturentwicklung)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 613/2015 (Energie-Infrastrukturgesetz, Bericht Energie-Control)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 616/2015 (Gewerbeordnung)