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Erbrecht wird modernisiert, Pflichtteil für Eltern abgeschafft

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Das österreichische Erbrecht wird modernisiert. Der Justizausschuss des Nationalrats hat grünes Licht für einen von Justizminister Wolfgang Brandstetter erarbeiteten Gesetzentwurf gegeben. Neben den Koalitionsparteien stimmten, trotz Bedenken gegen einzelne Punkte des Gesetzes, auch die Grünen und die NEOS zu. FPÖ und Team Stronach kritisierten unter anderem die hohen Zinsen bei der Pflichtteil-Stundung, FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan ortet zudem Mängel bei der Anrechnung von Schenkungen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Eltern vom Pflichterbe auszunehmen, die Enterbung naher Angehöriger unter gewissen Umständen zu vereinfachen und pflegende Angehörige stärker bei der Verteilung des Erbes zu berücksichtigen. Zudem ist es Erben von Familienbetrieben künftig möglich, ihre Miterben in Raten auszuzahlen. Damit soll der Fortbestand von Klein- und Mittelbetrieben sichergestellt werden. Testamente zugunsten früherer Ehegatten oder Lebensgefährten werden nach einer Scheidung automatisch als aufgehoben gewertet. Gibt es kein Testament und keine Verwandten, hat ein Lebensgefährte künftig Vorrang vorm Staat.

Weitere Beschlüsse des Justizausschusses betreffen eine Änderung der Zivilprozessordnung und des Gerichtsorganisationsgesetzes, die Vereinfachung von Auslieferungen zwischen Österreich und Brasilien sowie die Zurückziehung von Vorbehalten Österreichs zu einigen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention.

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