Einlagensicherung für Sparer wird neu geregelt
Die Einlagensicherung für Sparer wird neu geregelt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie will die Regierung die Leistungsfähigkeit des Sicherungssystems durch einen neuen Sicherungsfonds und erweiterte Befugnisse der Finanzmarktaufsicht verbessern. Eine entsprechende Gesetzesinitiative von Finanzminister Hans Jörg Schelling hat bereits den Finanzausschuss des Nationalrats passiert. Wie bisher bleiben im Falle einer Bankenpleite auch in Zukunft Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person abgesichert, die Auszahlungen sollen aber vereinfacht und beschleunigt werden. Gleichzeitig ist ein Entfall der direkten Zahlungspflicht bzw. Haftungsübernahme des Bundes für Ansprüche zwischen 50.000 € und 100.000 € geplant. Über Details wird allerdings noch gefeilscht, laut ÖVP-Finanzsprecher Andreas Zakostelsky ist ein Abänderungsantrag für das Plenum in Ausarbeitung.
Beschlossen wurden vom Finanzausschuss auch Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz und im Investmentfondsgesetz. Damit soll die Kapitalaufnahme von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert und der Anlegerschutz verbessert werden. Aus aktuellem Anlass berichtete Finanzminister Hans Jörg Schelling den Abgeordneten außerdem über die geplatzten Verhandlungen mit Griechenland. Ihm zufolge ist man einer Lösung bereits sehr nahe gewesen. Österreichs bilaterales Kreditvolumen gegenüber Griechenland bezifferte Schelling mit 1,6 Mrd. €, der Haftungsanteil Österreichs am EFSF beträgt 4,6 Mrd. €. Insgesamt hält der Finanzminister die heimischen Risiken aufgrund der Griechenland-Krise für überschaubar.
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