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Ausschreibung: Fotografendienstleistungen im Parlament
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Die Dienstleistung umfasst die Anfertigung diverser Fotoreportagen und die professionelle Bildbearbeitung und Beschlagwortung dieser Bilder. Zu fotografieren sind z.B. Ausschuss- und Plenarsitzungen, Pressekonferenzen etc. Die Bilder finden Verwendung für Dokumentationszwecke, Publikationen und auf der Website des Parlaments.
Die Vergabe erfolgt nach den für nicht-prioritäre Dienstleistungen geltenden Regelungen gemäß § 141 BVergG 2006.
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