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Verkehrsausschuss: Behindertenausweis ermöglicht Fahren in Fußgängerzonen

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Künftig sollen Personen mit Behindertenausweis in Fußgängerzonen nicht nur parken, sondern auch zufahren dürfen, wenn sie am Weg zum Arzt oder zu einer Therapie sind. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschloss der Verkehrsausschuss des Nationalrats einstimmig. Darüber hinaus sieht die Regierungsvorlage bei taktilen Bodenmarkierungen für Sehbehinderte ein explizites Halte- und Parkverbot vor. Auf diesen Leitmarkierungen abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände sollen künftig entfernt werden können. Zur Beseitigung potentieller Gefahrenquellen für blinde oder sehbehinderte Personen im Straßenverkehr schlug der Ausschuss noch eine Ergänzung zur StVO-Novelle vor, wonach eine Mindesthöhe für die Anbringung von Verkehrszeichen festgelegt wird. 

Protest seitens der Opposition gab es zu einer weiteren StVO-Änderung, die SPÖ und ÖVP auf den Weg brachten. Konkret soll die Anbringung von Werbetafeln im verbauten Gebiet außerhalb der Ortskerne ermöglicht werden. FPÖ, Grüne und NEOS befürchten dadurch eine Umgehung der Raumordnung.

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