Rettungsgasse: Rechnungshof bemängelt hohe Beraterkosten
Seit 2012 müssen AutofahrerInnen auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen bei Stau sogenannte Rettungsgassen bilden, um Einsatzfahrzeuge nicht an der Fahrt zu Unfallorten zu behindern. Die Vorbereitung dieser Regelung samt Informations- und Kommunikationskampagne schlug mit 4,62 Mio. € zu Buche. Für externe Agenturen sei dabei mehr als in anderen Verkehrssicherheitskampagnen aufgewendet worden ist, kritisiert der Rechnungshof in einem jüngsten Prüfbericht. Unklare Verantwortlichkeiten bei der zuständigen ASFINAG hätten das Projekt zusätzlich verteuert. Ob diesen Kosten auch ein tatsächlicher Nutzen gegenübersteht, wird im RH-Bericht bezweifelt: Die vom Verkehrsministerium angekündigte Zeitersparnis für Rettung, Polizei und Feuerwehr durch die Rettungsgasse sei nicht nachweisbar.
Im Rechnungshofausschuss des Nationalrats riet RH-Präsident Josef Moser dem Ministerium, künftig nur in Ausnahmefällen externe Leistungen anzukaufen. Damit die Rettungsgasse wirklich funktioniert, sollten seiner Ansicht nach die Bestimmungen mit jenen der Nachbarländer harmonisiert werden. Außerdem sei das Vorgehen gegen "Rettungsgassensünder" zu verschärfen.
Ebenfalls diskutiert wurden im Ausschuss die Förderpraktiken beim Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds und bei der Niederösterreichischen Grenzlandförderungsgesellschaft. Aus einer Follow-up-Prüfung des Rechnungshofs erfuhr der Ausschuss von hochbezahlten Nebenbeschäftigungen Bediensteter des Österreichischen Patentamt in einer Tochtergesellschaft.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1027/2015 (Verkehr)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1029/2015 (Förderungen)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1028/2015 (Patentamt)