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Verpflichtendes Kindergartenjahr für Fünfjährige bleibt kostenlos

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Seit dem Jahr 2010 müssen alle Kinder in Österreich ein Jahr vor dem Schuleintritt zumindest halbtags einen Kindergarten besuchen. Kosten für die Eltern fallen dafür grundsätzlich nicht an. Das soll bis auf weiteres auch so bleiben. Der Familienausschuss des Nationalrats hat mit breiter Mehrheit eine zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung für die nächsten drei Jahre genehmigt. Demnach stellt der Bund bis 2018 jährlich 70 Mio. € bereit, damit sollen auch zusätzliche ermäßigte bzw. unentgeltliche Kindergartenplätze für Vierjährige und verpflichtende Beratungsgespräche für die Eltern finanziert werden. Ein zweites verpflichtendes Gratis-Kindergartenjahr kommt vorerst hingegen nicht.

Diskutiert wurde im Ausschuss auch über die Gefahren, die von Sekten ausgehen. Zudem sprachen sich die Abgeordneten in Form einer Entschließung dafür aus, das Parlament besser in den laufenden Monitoring-Prozess zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich einzubinden. Zu diesem Zweck wurde auch ein eigener Unterausschuss des Familienausschusses eingesetzt, in dem regelmäßig auch Kinder und Jugendliche zu Wort kommen sollen.

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