Menschenrechtsausschuss: Ostermayer verteidigt Richtwert bei Asyl
Der Richtwert zur Begrenzung der Asylanträge in Österreich läuft für Kanzleramtsminister Josef Ostermayer nicht internationalen Menschenrechtsvereinbarungen zuwider. Im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats betonte er, die Genfer Flüchtlingskonvention stelle klar, dass die Zumutbarkeitsgrenze eines Staates bei der Flüchtlingsaufnahme zu beachten ist. Außerdem wolle die Bundesregierung die Migrationsströme eindämmen, indem in den Herkunftsländern verstärkt über die Situation von AsylwerberInnen in Europa informiert wird. Eindeutige Kritik an der von Regierung und Landeshauptleuten beschlossenen Begrenzung der Flüchtlingszahl mit 1,5% der Bevölkerung kommt von Grünen und NEOS. Das Asylrecht sei nicht quantitativ einzuschränken, so ihr Tenor.
Für Missfallen bei SPÖ und ÖVP sorgte wiederum ein Antrag der NEOS, der auf die Einrichtung eines Nationalen Menschenrechtsinstituts mit eigenen Kommissionen abzielt. Eine neue Kontrollinstanz in diesem Bereich würde die Arbeit der Volksanwaltschaft unterminieren, befürchten die Koalitionsparteien.
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