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Strengere Regeln für Mandatsverlust: Nationalrat nahm Beratungen auf

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Derzeit verliert ein Abgeordneter in der Regel nur dann sein Mandat, wenn er zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Das soll sich in Zukunft ändern. Der Nationalrat nahm in seiner ersten Sitzung im heurigen Jahr die Beratungen über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsparteien und des Team Stronach auf. Strengere Regeln sollen demnach nicht nur für ParlamentarierInnen gelten, auch Regierungsmitglieder und andere oberste Organe sollen künftig bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem halben Jahr ihres Amts verlustig gehen. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen ab Juli, derzeit wird der Gesetzentwurf einer Begutachtung unterzogen.

Vom Nationalrat beschlossen wurden das neue Staatsschutzgesetz, ein neues Energie-Infrastrukturgesetz zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, eine Novelle zum Pflanzenschutzgesetz und adaptierte Regeln für die Rufbereitschaft von FachärztInnen in Zentralkrankenanstalten sowie weitere Gesetzesvorlagen aus dem Gesundheitsbereich. Außerdem sprachen sich die Abgeordneten in Form einer Entschließung für ein Verkaufsverbot von Gen-Lachs in der EU aus.

Thema im Nationalrat war auch die Regierungsumbildung, die durch die Kandidatur des langjährigen Sozialministers Rudolf Hundstorfer bei der Bundespräsidentenwahl ausgelöst wurde. Außerdem befasste sich der Nationalrat mit dem EU-Austritts-Volksbegehren, der Asylpolitik der EU, dem geplanten OMV-Deal mit der russischen Gazprom und mehreren Oppositionsanträgen. Auf Verlangen der Opposition standen überdies vorzeitige Ruhestandsversetzungen bei der Österreichischen Post und Bedrohungen durch die IS-Terrormiliz zur Diskussion. Durch die Aufnahme der früheren Team-Stronach-Abgeordneten Jessi Lintl in den FPÖ-Klub verfügen die Freieheitlichen nun wieder über 38 Mandate im Hohen Haus.

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