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Staatsschutzgesetz: Abgeordnete besserten nach Kritik noch nach

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Mehr als zwei Jahre lang wurde über das neue Staatsschutzgesetz verhandelt, nun hat der Nationalrat einen Schlussstrich unter die Debatte gezogen. Nach einer eingehenden Diskussion und weiteren Adaptierungen stimmten 91 Abgeordnete für die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie begleitende Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und stellten damit eine solide Mehrheit sicher. Bis zum Schluss hatten die Regierungsparteien versucht, auch die Opposition ins Boot zu holen, letztlich gingen die Zugeständnisse FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach jedoch nicht weit genug.

Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz zeigte sich angesichts des von SPÖ und ÖVP vorgelegten Abänderungsantrags dennoch über weite Strecken zufrieden. Mit den Nachbesserungen kam die Koalition den KritikerInnen des Gesetzes noch in einigen Punkten entgegen. So wurde der Deliktkatalog, der dem Staatsschutz noch vor einer Straftat die Observierung verdächtiger Personen erlaubt, abgespeckt und der Rechtsschutz weiter verbessert. Der Wunsch nach einer richterlichen Kontrolle sensibler Ermittlungen erfüllten die Koalitionsparteien allerdings nicht. Grüne und FPÖ erwägen deshalb eine Klage beim Verfassungsgerichtshof.

Hauptziel des neuen Polizeilichen Staatsschutzgesetzes und begleitender Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und im Telekommunikationsgesetz ist ein effektiver Schutz vor terroristischen Bedrohungen. Neben der geplanten Neuorganisation des Staatsschutzes und dem Aufbau einer Analysedatenbank sind in diesem Zusammenhang vor allem erweiterte Observierungsbefugnisse der Ermittlungsbehörden vorgesehen. Außerdem soll es künftig möglich sein, Vertrauensleute im Zuge von verdeckten Ermittlungen anzuwerben. Derzeit hätten die Behörden zu wenig Möglichkeiten, bereits im Vorfeld von Straftaten aktiv zu werden, begründet das Innenministerium die Initiative. Probeweise erlaubt wird auch das Tragen von Körperkameras durch PolizistInnen, zudem werden die Möglichkeiten erweitert, Handy-Standortdaten zu ermitteln.

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